Europäisches Parlament: Aufgaben, Arbeitsweise und Sitzverteilung
Gesetze, Haushalt, Kontrolle der Kommission: was die 720 Abgeordneten tun, wie sie organisiert sind und wie viele Sitze auf Deutschland entfallen.
Das Europäische Parlament ist die einzige EU-Institution, die direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Es hat vier Hauptaufgaben: Es beschließt gemeinsam mit dem Rat der EU die meisten europäischen Gesetze, entscheidet mit ihm über den Haushalt, wählt die Präsidentin oder den Präsidenten der Kommission und kontrolliert die Kommission. In der Wahlperiode 2024 bis 2029 sitzen dort 720 Abgeordnete aus 27 Mitgliedstaaten, davon 96 aus Deutschland.
Wie die Wahl selbst abläuft, wer wählen darf und die vollständige Sitztabelle aller 27 Länder finden Sie auf der Seite Europawahl. Dieser Beitrag erklärt, was das Parlament nach der Wahl tut und wie es organisiert ist.
Die Aufgaben des Parlaments
Gesetzgebung
Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, das für die meisten Politikbereiche gilt, ist das Parlament gleichberechtigter Gesetzgeber neben dem Rat. Kein Gesetz kommt ohne seine Zustimmung zustande. Es kann Vorschläge der Kommission ändern und ablehnen. Wie das im Einzelnen abläuft, mit Lesungen und Trilog, zeigt der Beitrag Wie entsteht ein EU-Gesetz?.
Ein eigenes förmliches Initiativrecht hat das Parlament in der Regel nicht. Es kann die Kommission aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder auffordern, einen Gesetzesvorschlag vorzulegen. Lehnt sie ab, muss sie das begründen.
Haushalt
Den jährlichen EU-Haushalt beschließen Parlament und Rat gemeinsam. Beim mehrjährigen Finanzrahmen, der die Ausgabenobergrenzen für sieben Jahre festlegt, braucht der Rat die Zustimmung des Parlaments. Im Nachhinein prüft das Parlament, ob die Kommission den Haushalt ordnungsgemäß ausgeführt hat, und erteilt ihr dafür die sogenannte Entlastung.
Kontrolle und Wahl der Kommission
Das Parlament wählt die Kommissionspräsidentin auf Vorschlag des Europäischen Rates mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Die übrigen Kommissionsmitglieder müssen sich vorher in öffentlichen Anhörungen den zuständigen Ausschüssen stellen, danach stimmt das Plenum über das gesamte Kollegium ab. Während der Amtszeit können Abgeordnete der Kommission schriftliche und mündliche Fragen stellen.
Das schärfste Mittel ist der Misstrauensantrag. Er braucht eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen, die zugleich die Mehrheit aller Abgeordneten umfasst. Dann muss die gesamte Kommission zurücktreten. Erfolgreich war bisher kein solcher Antrag. 1999 trat die Kommission unter Jacques Santer allerdings zurück, bevor es zu einer weiteren Abstimmung kam.
Zustimmung zu Verträgen und Erweiterung
Internationale Abkommen der EU, etwa Handelsabkommen, brauchen in vielen Fällen die Zustimmung des Parlaments. Auch neue Mitgliedstaaten können nur aufgenommen werden, wenn das Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder zustimmt.
Anlaufstelle für Bürger
Das Parlament nimmt Petitionen entgegen, wählt die Europäische Bürgerbeauftragte und kann Untersuchungsausschüsse einsetzen. Einmal im Jahr vergibt es den Sacharow-Preis für geistige Freiheit an Menschen oder Organisationen, die sich für Menschenrechte einsetzen.
Wie die Sitze auf die Länder verteilt sind
Der EU-Vertrag begrenzt das Parlament auf höchstens 750 Abgeordnete plus die Präsidentin oder den Präsidenten. Vor jeder Wahl legt der Europäische Rat mit Zustimmung des Parlaments fest, wie viele Sitze jedes Land erhält. Für die Wahl 2024 wurde die Zahl von 705 auf 720 erhöht, um Bevölkerungsveränderungen zu berücksichtigen.
Die Verteilung folgt der degressiven Proportionalität: Größere Länder haben mehr Abgeordnete, kleinere aber im Verhältnis zur Bevölkerung deutlich mehr. Ein deutscher Abgeordneter vertritt rechnerisch mehr als 800.000 Menschen, einer aus Malta weniger als 100.000.
| Land | Sitze 2024 bis 2029 |
|---|---|
| Deutschland | 96 |
| Frankreich | 81 |
| Italien | 76 |
| Spanien | 61 |
| Polen | 53 |
| Zypern, Luxemburg, Malta | je 6 |
Die Sitzzahlen aller 27 Mitgliedstaaten stehen in der Tabelle auf der Seite Europawahl.
Fraktionen statt Länderblöcke
Im Parlament arbeiten die Abgeordneten nicht nach Herkunftsland, sondern nach politischer Richtung zusammen. Nationale Parteien schließen sich europäischen Fraktionen an. Eine Fraktion braucht mindestens 23 Abgeordnete aus mindestens sieben Mitgliedstaaten, also einem Viertel der Länder.
Zu Beginn der Wahlperiode 2024 bildeten sich acht Fraktionen:
- Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten), EVP, die größte Fraktion
- Progressive Allianz der Sozialdemokraten, S&D
- Patrioten für Europa
- Europäische Konservative und Reformer, EKR
- Renew Europe
- Die Grünen/Freie Europäische Allianz
- Die Linke im Europäischen Parlament
- Europa der Souveränen Nationen
Dazu kommen fraktionslose Abgeordnete. Die Stärke der Fraktionen kann sich während der Wahlperiode durch Wechsel einzelner Abgeordneter oder Parteien verändern. Den aktuellen Stand zeigt die Website des Parlaments.
Fraktionen sind wichtig, weil sich viele Rechte nach ihrer Größe richten: Redezeit im Plenum, Vorsitze in Ausschüssen und die Verteilung der Berichte, also wer federführend an einem Gesetz arbeitet. Weil keine Fraktion allein eine Mehrheit hat, entstehen Mehrheiten von Abstimmung zu Abstimmung in wechselnden Bündnissen.
Wie das Parlament arbeitet
Ausschüsse
Die eigentliche Facharbeit findet in den ständigen Ausschüssen statt, derzeit rund 20, etwa für Umwelt, Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Verkehr, Haushalt oder bürgerliche Freiheiten. Dort werden Gesetzesvorschläge beraten, Berichte geschrieben und Änderungsanträge abgestimmt. Ein Ausschuss bestimmt für jedes Vorhaben eine Berichterstatterin oder einen Berichterstatter.
Plenum
Das Plenum stimmt über die Ergebnisse der Ausschüsse ab. Die Verträge legen zwölf Plenartagungen pro Jahr in Straßburg fest, ergänzt durch kürzere Sitzungen in Brüssel. Die Debatten sind öffentlich und werden live übertragen, auch mit Verdolmetschung in die 24 Amtssprachen der EU. Jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete darf in der eigenen Sprache sprechen.
Präsidentin und Präsidium
Die Präsidentin oder der Präsident leitet die Sitzungen, vertritt das Parlament nach außen und unterzeichnet zusammen mit dem Rat die beschlossenen Gesetze. Gewählt wird für zweieinhalb Jahre, also für die Hälfte der Wahlperiode. Seit 2022 ist Roberta Metsola aus Malta Präsidentin, im Juli 2024 wurde sie wiedergewählt. Unterstützt wird sie von 14 Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten.
Die Abgeordneten: Rechte und Pflichten
Europaabgeordnete üben ein freies Mandat aus. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, weder von ihrer Regierung noch von ihrer Partei. Während der Sitzungsperioden genießen sie Immunität, die das Parlament auf Antrag einer Behörde aufheben kann. Ein Mandat im Europäischen Parlament ist mit einem Sitz im Bundestag oder einem anderen nationalen Parlament unvereinbar, ebenso mit einem Regierungsamt in einem Mitgliedstaat oder einer Tätigkeit in der Kommission.
Für ihre Arbeit erhalten alle Abgeordneten nach einem einheitlichen Statut dieselbe Entschädigung, unabhängig vom Herkunftsland. Nebentätigkeiten und finanzielle Interessen müssen sie in einer Erklärung offenlegen, die auf ihrer Profilseite veröffentlicht wird.
Unterschiede zum Bundestag
Wer den Bundestag kennt, sollte drei Unterschiede im Kopf behalten:
| Punkt | Bundestag | Europäisches Parlament |
|---|---|---|
| Gesetzesinitiative | eigenes Initiativrecht | in der Regel nur Aufforderung an die Kommission |
| Regierung | wählt den Bundeskanzler, Koalition stützt die Regierung | wählt die Kommissionspräsidentin, keine feste Regierungskoalition |
| Zweite Kammer | Bundesrat mit Mitwirkungsrechten | Rat der EU als gleichberechtigter Gesetzgeber |
Gerade das Fehlen einer festen Regierungsmehrheit macht das Europäische Parlament für Beobachter manchmal schwer berechenbar. Wie Kommission, Rat und Gerichtshof mit dem Parlament zusammenwirken, erklärt die Übersicht So funktioniert die EU.
Abstimmungen und Abgeordnete nachverfolgen
Wie Ihre Abgeordneten abgestimmt haben, ist öffentlich. Die Website des Parlaments veröffentlicht Tagesordnungen, angenommene Texte, Protokolle und namentliche Abstimmungen. Für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten gibt es eine Profilseite mit Ausschussmitgliedschaften, Reden und Anfragen. So können Sie nachvollziehen, wer aus Ihrem Bundesland wie gearbeitet hat, bevor Sie bei der nächsten Europawahl 2029 wieder entscheiden.
Fragen und Antworten
- Warum hat Deutschland nicht mehr Sitze, obwohl es viel mehr Einwohner hat als andere Länder?
- Die Sitze werden nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität verteilt. Größere Länder erhalten mehr Sitze, aber nicht im vollen Verhältnis ihrer Bevölkerung. So bekommen auch kleine Staaten genug Abgeordnete, um ihre politische Vielfalt abzubilden. Der EU-Vertrag legt dafür mindestens 6 und höchstens 96 Sitze pro Land fest.
- Sitzen die Abgeordneten nach Ländern zusammen?
- Nein. Die Abgeordneten schließen sich nach politischer Richtung zu Fraktionen zusammen und sitzen im Plenarsaal auch nach Fraktionen geordnet. Für eine Fraktion braucht es mindestens 23 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten. Wer keiner Fraktion angehört, gilt als fraktionslos und hat weniger Rechte bei Redezeit und Ausschussposten.
- Warum tagt das Parlament in Straßburg und in Brüssel?
- Die EU-Verträge legen Straßburg als Sitz fest, dort finden die zwölf monatlichen Plenartagungen im Jahr statt. Ausschüsse, Fraktionen und zusätzliche Plenarsitzungen tagen in Brüssel, das Generalsekretariat sitzt in Luxemburg. Eine Änderung wäre nur durch einstimmige Vertragsänderung möglich.
- Kann ich mich als Bürger direkt an das Parlament wenden?
- Ja. Jeder Unionsbürger und jede Person mit Wohnsitz in der EU kann eine Petition an das Europäische Parlament richten, wenn das Anliegen in einen Tätigkeitsbereich der EU fällt und Sie unmittelbar betrifft. Das geht online über das Petitionsportal. Außerdem können Sie die Abgeordneten aus Ihrem Land direkt anschreiben.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.