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So funktioniert die EU: Parlament, Kommission, Rat

Parlament, Kommission, Rat, Europäischer Rat und Gerichtshof: wer welche Aufgabe hat, wie Gesetze entstehen und wo Bürger mitreden können.

Wer verstehen will, woher eine EU-Regel kommt, muss vor allem drei Institutionen kennen: die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und den Rat der EU. Sie bilden zusammen das sogenannte institutionelle Dreieck. Dazu kommen der Europäische Rat, der die großen Linien vorgibt, und der Gerichtshof der EU, der das Recht auslegt. Die Grundlage für alle steht in zwei Verträgen: dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, zuletzt grundlegend geändert durch den Vertrag von Lissabon, der 2009 in Kraft trat.

Die Institutionen auf einen Blick

Institution Wer sitzt dort? Hauptaufgabe Sitz
Europäisches Parlament 720 direkt gewählte Abgeordnete (Wahlperiode 2024 bis 2029) Gesetzgebung mit dem Rat, Haushalt, Kontrolle der Kommission Straßburg, Brüssel, Luxemburg
Rat der EU je ein Minister pro Mitgliedstaat, je nach Thema Gesetzgebung mit dem Parlament, Koordinierung Brüssel (Tagungen teils in Luxemburg)
Europäische Kommission 27 Mitglieder, eines pro Mitgliedstaat Gesetzesvorschläge, Ausführung, Hüterin der Verträge Brüssel
Europäischer Rat Staats- und Regierungschefs, ein gewählter Präsident politische Leitlinien, Krisen, Spitzenämter Brüssel
Gerichtshof der EU Richterinnen und Richter aus allen Mitgliedstaaten einheitliche Auslegung des EU-Rechts Luxemburg

Die Kommission: Motor und Hüterin der Verträge

Die Europäische Kommission ist die Exekutive der Union. Sie hat fast überall das alleinige Recht, Gesetze vorzuschlagen. Ohne Vorschlag der Kommission gibt es also in der Regel keine neue Verordnung und keine neue Richtlinie. Außerdem verwaltet sie den Haushalt, verhandelt Handelsabkommen und überwacht, ob die Mitgliedstaaten das EU-Recht richtig anwenden. Tun sie das nicht, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten und den Staat am Ende vor dem Gerichtshof verklagen.

Jeder Mitgliedstaat stellt ein Kommissionsmitglied. Die Präsidentin oder den Präsidenten schlägt der Europäische Rat vor, das Parlament wählt sie oder ihn. Danach muss sich die gesamte Kommission einer Zustimmungsabstimmung im Parlament stellen. Seit Dezember 2024 arbeitet die zweite Kommission unter Ursula von der Leyen, ihre Amtszeit läuft bis 2029.

Das Europäische Parlament: die Stimme der Bürger

Das Parlament ist die einzige EU-Institution, die direkt gewählt wird, alle fünf Jahre bei der Europawahl. Die Abgeordneten schließen sich nicht nach Ländern, sondern nach politischer Richtung in Fraktionen zusammen. Das Parlament entscheidet bei den meisten Gesetzen gleichberechtigt mit dem Rat, beschließt gemeinsam mit ihm den Jahreshaushalt und kontrolliert die Kommission. Es kann der Kommission mit Zweidrittelmehrheit das Misstrauen aussprechen und sie so zum Rücktritt zwingen.

Die Zahl der Sitze pro Land richtet sich nach der Bevölkerung, kleine Länder erhalten aber im Verhältnis mehr Sitze als große. Jedes Land hat mindestens 6 und höchstens 96 Abgeordnete. Deutschland stellt mit 96 Sitzen die größte Delegation.

Der Rat der EU: die Regierungen am Tisch

Im Rat der EU, oft einfach Ministerrat genannt, sitzen Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Regierungen. Welche Minister kommen, hängt vom Thema ab: Die Agrarminister beraten über Landwirtschaft, die Innenminister über Grenzschutz. Den Vorsitz übernimmt jeder Mitgliedstaat reihum für ein halbes Jahr.

Die meisten Beschlüsse fallen mit qualifizierter Mehrheit. Sie ist erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Mitgliedstaaten zustimmen, also 15 von 27, und diese zusammen mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung vertreten. Einstimmigkeit ist nur noch in sensiblen Bereichen nötig, etwa bei Steuern, in der Außen- und Sicherheitspolitik oder bei der Aufnahme neuer Mitglieder.

Der Europäische Rat: die Gipfel

Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, seiner Präsidentin oder seinem Präsidenten und der Kommissionspräsidentin. Er trifft sich mindestens viermal im Jahr zu Gipfeln. Er legt die allgemeinen politischen Ziele fest, reagiert auf Krisen und schlägt die Besetzung von Spitzenämtern vor. An der Gesetzgebung wirkt er nicht mit. Leicht zu verwechseln: Der Rat der EU sind die Minister, der Europäische Rat sind die Chefs.

Der Gerichtshof: einheitliches Recht in 27 Ländern

Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg sorgt dafür, dass EU-Recht in allen Mitgliedstaaten gleich verstanden wird. Die wichtigste Verbindung zum Alltag ist das Vorabentscheidungsverfahren: Hat ein deutsches Gericht Zweifel, wie eine EU-Regel auszulegen ist, legt es die Frage in Luxemburg vor. Viele bekannte Verbraucherrechte, etwa die Entschädigung für stark verspätete Flüge, gehen auf solche Urteile zurück. Bürgerinnen und Bürger können den Gerichtshof nur in engen Ausnahmen direkt anrufen, meist führt der Weg über die nationalen Gerichte.

Weitere Einrichtungen

Daneben gibt es Institutionen, die seltener in den Nachrichten auftauchen, aber wichtige Aufgaben haben:

  • Die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main ist für die Geldpolitik im Euroraum zuständig. Mehr dazu steht unter Geld in der EU.
  • Der Europäische Rechnungshof prüft, ob die EU ihr Geld ordnungsgemäß einnimmt und ausgibt.
  • Die Europäische Bürgerbeauftragte nimmt Beschwerden über Missstände in der EU-Verwaltung entgegen, auch von Einzelpersonen.

Wie ein EU-Gesetz entsteht

Im Normalfall läuft es so: Die Kommission legt einen Vorschlag vor. Parlament und Rat beraten ihn getrennt, formulieren Änderungen und verhandeln dann miteinander, oft in informellen Dreiergesprächen mit der Kommission. Einigen sie sich, stimmen beide über denselben Text ab. Dieses ordentliche Gesetzgebungsverfahren gilt für die meisten Politikbereiche vom Binnenmarkt bis zum Umweltschutz.

Am Ende steht eine Verordnung, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt, oder eine Richtlinie, die jeder Staat innerhalb einer Frist in eigenes Recht umsetzen muss. Deshalb heißt es oft, eine Regel sei in Brüssel beschlossen, gelte in Deutschland aber erst ab einem späteren Datum.

Wo Sie als Bürgerin oder Bürger selbst Einfluss nehmen können, etwa über Petitionen, die Bürgerbeauftragte oder eine Europäische Bürgerinitiative, erklärt die Seite Ihre Rechte als EU-Bürger.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen Rat der EU, Europäischem Rat und Europarat?
Der Rat der EU ist das Gesetzgebungsorgan der Regierungen, je nach Thema treffen sich dort die zuständigen Fachminister. Der Europäische Rat ist das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs, das die Leitlinien der EU-Politik festlegt. Der Europarat ist keine EU-Institution, sondern eine eigene Organisation mit 46 Mitgliedstaaten, die unter anderem über die Europäische Menschenrechtskonvention wacht.
Kann das Europäische Parlament selbst Gesetze vorschlagen?
Ein förmliches Initiativrecht hat in der Regel nur die Kommission. Das Parlament kann die Kommission aber auffordern, einen Vorschlag vorzulegen. Lehnt die Kommission das ab, muss sie es begründen. Im Gesetzgebungsverfahren selbst ist das Parlament gleichberechtigt mit dem Rat und kann Vorschläge ändern oder ablehnen.
Wie viele Kommissarinnen und Kommissare gibt es?
Jeder Mitgliedstaat stellt ein Mitglied der Kommission, derzeit also 27 einschließlich der Präsidentin. Die Kommissionsmitglieder sind nicht Vertreter ihres Landes, sondern dem gemeinsamen Interesse der Union verpflichtet. Die Kommission wird für fünf Jahre ernannt und braucht die Zustimmung des Parlaments.
Wo sitzen die EU-Institutionen?
Kommission und Rat haben ihren Sitz in Brüssel. Das Europäische Parlament tagt im Plenum überwiegend in Straßburg, Ausschüsse und weitere Sitzungen finden in Brüssel statt, das Generalsekretariat sitzt in Luxemburg. Der Gerichtshof der EU und der Europäische Rechnungshof sitzen in Luxemburg, die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main.

Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.