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Europawahl: Ablauf, Wahlrecht, Sitzverteilung

Alle fünf Jahre wählen die Bürger der EU ihr Parlament. Wer wählen darf, wie die Stimmen in Sitze umgerechnet werden und warum die Wahl auch über die Kommission mitentscheidet.

Die Europawahl ist die größte länderübergreifende Wahl der Welt. Rund 360 Millionen Menschen in den 27 Mitgliedstaaten sind wahlberechtigt. Sie wählen das Europäische Parlament, das gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten über die meisten EU-Gesetze entscheidet. Trotzdem ist die Wahl keine einheitliche Wahl: Jeder Staat organisiert sie nach eigenen Regeln innerhalb eines gemeinsamen europäischen Rahmens.

Wann gewählt wird

Die Europawahl findet alle fünf Jahre innerhalb eines gemeinsamen Zeitraums von wenigen Tagen statt. Zuletzt wurde vom 6. bis 9. Juni 2024 gewählt, in Deutschland traditionell am Sonntag, also am 9. Juni 2024. Die nächste Europawahl steht 2029 an. Den genauen Termin legt der Rat der EU fest, den Wahltag in Deutschland bestimmt anschließend die Bundesregierung.

Wer wählen darf

In Deutschland sind bei der Europawahl wahlberechtigt:

  • deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder einem anderen EU-Staat wohnen,
  • Deutsche, die dauerhaft außerhalb der EU leben, unter weiteren Voraussetzungen und nach Antrag,
  • Staatsangehörige anderer EU-Staaten ab 16 Jahren, die in Deutschland wohnen und in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Das Wahlalter 16 gilt in Deutschland seit der Europawahl 2024. In den meisten anderen EU-Staaten liegt das Wahlalter bei 18 Jahren, einige wenige Länder lassen ebenfalls schon Jüngere wählen.

Wichtig ist der Grundsatz, dass jede Person nur einmal wählen darf. Wer als Französin in Deutschland lebt, entscheidet sich also, ob sie die französischen Abgeordneten über ihr Heimatland oder die deutschen Abgeordneten an ihrem Wohnort mitwählt. Dieses Recht, am Wohnort an Europa- und Kommunalwahlen teilzunehmen, gehört zu den Kernrechten der Unionsbürgerschaft. Welche weiteren Rechte dazugehören, steht auf der Seite Ihre Rechte als EU-Bürger.

Wie in Deutschland gewählt wird

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Sie gilt einer Partei oder sonstigen politischen Vereinigung mit ihrer Liste, nicht einer einzelnen Person. Die Parteien können eine bundesweite Liste oder Listen für einzelne Bundesländer aufstellen. Die 96 deutschen Sitze werden dann im Verhältnis der Stimmen auf die Parteien verteilt.

Eine Sperrklausel gibt es in Deutschland bei der Europawahl derzeit nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat die früher geltende Fünf-Prozent-Hürde 2011 und die danach eingeführte Drei-Prozent-Hürde 2014 für verfassungswidrig erklärt. Auf europäischer Ebene wurde 2018 eine Änderung des Direktwahlakts beschlossen, die für Mitgliedstaaten mit mehr als 35 Sitzen eine Mindesthürde zwischen zwei und fünf Prozent vorsieht. Sie wird erst wirksam, wenn alle Mitgliedstaaten zugestimmt haben.

Gewählt werden kann im Wahllokal oder per Briefwahl. Die Wahlbenachrichtigung kommt einige Wochen vor der Wahl per Post, mit ihr lassen sich auch die Briefwahlunterlagen beantragen.

Wie die 720 Sitze verteilt werden

Für die Wahlperiode 2024 bis 2029 hat das Parlament 720 Sitze. Wie viele davon auf jedes Land entfallen, ist nicht strikt proportional zur Bevölkerung. Es gilt die sogenannte degressive Proportionalität: Größere Länder haben mehr Abgeordnete als kleinere, aber ein Abgeordneter aus einem kleinen Land vertritt deutlich weniger Menschen. Kein Land hat weniger als 6 und keines mehr als 96 Sitze.

Land Sitze 2024 bis 2029
Deutschland 96
Frankreich 81
Italien 76
Spanien 61
Polen 53
Rumänien 33
Niederlande 31
Belgien 22
Griechenland, Portugal, Schweden, Tschechien, Ungarn je 21
Österreich 20
Bulgarien 17
Dänemark, Finnland, Slowakei je 15
Irland 14
Kroatien 12
Litauen 11
Lettland, Slowenien je 9
Estland 7
Luxemburg, Malta, Zypern je 6

Vor jeder Wahl wird die Verteilung neu beschlossen, um Bevölkerungsveränderungen zu berücksichtigen. Zahlen für 2029 sind daher noch nicht festgelegt. Einen Steckbrief aller Länder bietet die Seite Die 27 EU-Mitgliedstaaten im Überblick.

Was nach der Wahl passiert

Im Parlament sitzen die Abgeordneten nicht nach Ländern, sondern in Fraktionen nach politischer Richtung. Eine Fraktion braucht mindestens 23 Abgeordnete aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten. Nach der Wahl wählt das Parlament seine Präsidentin oder seinen Präsidenten und besetzt die Ausschüsse.

Danach geht es um die Kommission. Der Europäische Rat schlägt eine Person für das Amt der Kommissionspräsidentin oder des Kommissionspräsidenten vor und berücksichtigt dabei das Wahlergebnis. Das Parlament muss diese Person mit der Mehrheit seiner Mitglieder wählen. Anschließend befragen die Ausschüsse alle vorgesehenen Kommissionsmitglieder in Anhörungen, bevor das Parlament die gesamte Kommission bestätigt. Wie Parlament, Rat und Kommission danach zusammenarbeiten, erklärt die Seite So funktioniert die EU.

Warum die Wahl im Alltag zählt

Das Europäische Parlament entscheidet mit, wenn es um Fluggastrechte, Roaming, Datenschutz, Lebensmittelsicherheit oder Klimaziele geht. Es beschließt mit dem Rat den Haushalt der EU und kann Handelsabkommen ablehnen. Wer wissen will, welche Regeln heute schon gelten, findet Beispiele auf den Seiten Reisen in der EU und Verbraucherrechte in der EU.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Darf ich als EU-Bürger in Deutschland an der Europawahl teilnehmen?
Ja. Wer die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staates hat und in Deutschland lebt, kann hier die deutschen Abgeordneten mitwählen. Dafür ist in der Regel ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Wohnortgemeinde nötig, wenn man nicht schon bei einer früheren Europawahl eingetragen wurde. Man darf aber nur einmal wählen, also entweder im Herkunftsland oder in Deutschland.
Kann ich bei der Europawahl aus dem Ausland wählen?
Deutsche, die im Ausland leben, können unter bestimmten Voraussetzungen per Briefwahl teilnehmen. Sie müssen sich dafür rechtzeitig vor jeder Wahl in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eintragen lassen. Wer in einem anderen EU-Staat lebt, kann alternativ dort die Abgeordneten dieses Staates wählen. Die Einzelheiten veröffentlicht die Bundeswahlleiterin vor jeder Wahl.
Warum gibt es bei der Europawahl in Deutschland keine Fünf-Prozent-Hürde?
Das Bundesverfassungsgericht hat 2011 die Fünf-Prozent-Hürde und 2014 auch eine Drei-Prozent-Hürde für die Europawahl gekippt, weil sie die Chancengleichheit der Parteien verletzten. Deshalb ziehen auch kleine Parteien mit rund einem halben Prozent der Stimmen ins Parlament ein. Eine auf EU-Ebene beschlossene Mindesthürde für große Mitgliedstaaten gilt erst, wenn alle Staaten sie ratifiziert haben.
Wie hängt die Europawahl mit der Wahl der Kommissionspräsidentin zusammen?
Der Europäische Rat schlägt die Kommissionspräsidentin oder den Kommissionspräsidenten vor und muss dabei das Ergebnis der Europawahl berücksichtigen. Gewählt wird die Person vom neuen Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Viele Parteien treten deshalb mit Spitzenkandidatinnen und Spitzenkandidaten an, ein Automatismus ist das aber nicht.

Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.