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Reisen in der EU: Roaming, EHIC, Fahrgastrechte, Schengen

Telefonieren wie zu Hause, Arztbesuch mit der Gesundheitskarte, Geld zurück bei Verspätung: die wichtigsten EU-Rechte für Urlaub und Dienstreise.

Kaum irgendwo ist der Nutzen der EU im Alltag so greifbar wie auf Reisen. Viele Regeln, die Urlauber heute als selbstverständlich ansehen, gibt es erst seit wenigen Jahren: Roaming ohne Aufschlag seit 2017, stärkere Bahnfahrgastrechte seit 2023. Andere sind älter, etwa die Entschädigung für Flugverspätungen. Diese Seite fasst zusammen, was Sie auf Reisen innerhalb der EU wissen sollten.

Roaming: telefonieren wie zu Hause

Seit dem 15. Juni 2017 gilt in der EU das Prinzip „Roam like at home“. Wer mit einem deutschen Mobilfunkvertrag in einem anderen EU-Land unterwegs ist, telefoniert, schreibt SMS und surft zu denselben Bedingungen wie im Inland. Die Inklusivminuten und das Datenvolumen Ihres Tarifs gelten auch im Ausland. Die Regel wurde 2022 verlängert und gilt bis 2032. Sie gilt auch in Island, Liechtenstein und Norwegen.

Es gibt zwei Einschränkungen. Erstens dürfen Anbieter eine sogenannte Fair-Use-Regel anwenden, um dauerhaftes Roaming zu verhindern. Wer überwiegend im Ausland lebt und dort mit einer deutschen SIM-Karte telefoniert, muss mit Aufschlägen rechnen. Zweitens kann bei sehr günstigen Tarifen mit viel Datenvolumen ein Teil des Volumens im Ausland begrenzt sein, der Anbieter muss Sie darüber informieren. Anrufe aus Deutschland ins EU-Ausland sind übrigens kein Roaming, dafür gelten eigene Preisobergrenzen.

Die Europäische Krankenversicherungskarte

Auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte gesetzlich Versicherter steht die Europäische Krankenversicherungskarte, international EHIC genannt. Sie gilt in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Mit ihr erhalten Sie medizinisch notwendige Behandlungen bei Ärzten und Krankenhäusern, die zum öffentlichen Gesundheitssystem des Gastlandes gehören, zu denselben Bedingungen wie die dort Versicherten.

Was die Karte nicht leistet:

  • Sie deckt keine Behandlung in Privatpraxen oder Privatkliniken, die nicht zum öffentlichen System gehören.
  • Zuzahlungen, die im Gastland üblich sind, zahlen Sie selbst, sie werden oft nicht erstattet.
  • Ein Rücktransport nach Deutschland ist nicht abgedeckt.
  • Wer gezielt zur Behandlung ins Ausland reist, braucht eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse.

Deshalb empfehlen Verbraucherschützer zusätzlich eine private Auslandsreisekrankenversicherung, die oft nur wenige Euro im Jahr kostet. Privat Versicherte erhalten keine EHIC und sollten ihren Schutz im Ausland mit ihrer Versicherung klären.

Fluggastrechte: Geld bei Verspätung und Annullierung

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 schützt Fluggäste bei Annullierung, großer Verspätung und Nichtbeförderung wegen Überbuchung. Sie gilt für alle Flüge, die in der EU starten, und für Flüge in die EU mit einer Airline aus der EU.

Flugstrecke Ausgleichszahlung
bis 1.500 km 250 Euro
innerhalb der EU über 1.500 km und andere Flüge von 1.500 bis 3.500 km 400 Euro
alle anderen Flüge über 3.500 km 600 Euro

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht die Ausgleichszahlung auch zu, wenn ein Flug mit drei Stunden oder mehr Verspätung am Ziel ankommt. Keine Zahlung gibt es, wenn die Airline nachweist, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen, die sie nicht vermeiden konnte, etwa schwere Unwetter oder Sicherheitsrisiken. Unabhängig davon muss die Airline bei langen Wartezeiten Verpflegung und, wenn nötig, eine Hotelübernachtung stellen.

Im Juni 2026 haben sich Rat und Europäisches Parlament auf eine Reform dieser Regeln geeinigt. Sie gilt erst einige Zeit nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt. Bis dahin bleibt es bei den hier beschriebenen Rechten.

Fahrgastrechte bei der Bahn

Für Bahnreisen gilt seit dem 7. Juni 2023 die Verordnung (EU) 2021/782. Kommen Sie mit 60 Minuten oder mehr Verspätung am Ziel an, erhalten Sie 25 Prozent des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent. Ab einer erwarteten Verspätung von 60 Minuten dürfen Sie außerdem die Reise abbrechen und den Fahrpreis zurückverlangen oder eine andere Verbindung nehmen. Bei höherer Gewalt wie extremen Wetterereignissen müssen die Bahnen seit 2023 keine Entschädigung mehr zahlen, die übrigen Rechte bleiben. Für Bus- und Schiffsreisen gibt es eigene, etwas schwächere EU-Regeln.

Schengen: offene Grenzen, aber Ausweispflicht

Zum Schengen-Raum gehören 29 Staaten: alle EU-Länder außer Irland und Zypern sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Bulgarien und Rumänien sind seit Anfang 2025 vollständig dabei. Zwischen diesen Staaten gibt es normalerweise keine stationären Grenzkontrollen. Die Mitgliedstaaten dürfen aber vorübergehend wieder kontrollieren, und mehrere Länder, darunter Deutschland, tun das derzeit an einzelnen oder allen Landgrenzen.

Deshalb gilt: Nehmen Sie immer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit. Ein abgelaufener Ausweis, ein Führerschein oder eine Kopie reichen nicht. Für Kinder brauchen Sie einen eigenen Ausweis oder Reisepass. Welche Länder zu Schengen und zum Euro gehören, zeigt die Übersicht Die 27 EU-Mitgliedstaaten im Überblick.

EES und ETIAS: neue Systeme an den Außengrenzen

Seit dem 12. Oktober 2025 wird an den Schengen-Außengrenzen schrittweise das Ein- und Ausreisesystem EES eingeführt, seit dem 10. April 2026 ist es vollständig in Betrieb. Es erfasst Reisende aus Ländern außerhalb der EU bei der Einreise für einen Kurzaufenthalt digital mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken und ersetzt den Stempel im Pass. Später soll die Reisegenehmigung ETIAS folgen, die Menschen aus visumfreien Drittstaaten vor der Reise online beantragen müssen. Ein Starttermin war zuletzt nicht verbindlich festgelegt.

EU-Bürger sind von beiden Systemen nicht betroffen. Wer allerdings mit Freunden oder Familienangehörigen aus Drittstaaten reist, sollte an den Außengrenzen mehr Zeit einplanen. Für Reisen ins Vereinigte Königreich brauchen Deutsche seit dem Brexit einen Reisepass und seit 2025 außerdem eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) der britischen Behörden.

Mit dem Auto unterwegs

Innerhalb der EU gilt Ihr Führerschein überall. Die Regeln für Maut, Umweltzonen und Pflichtausstattung legt dagegen jedes Land selbst fest. Viele Staaten verlangen eine Vignette für Autobahnen, in einigen Ländern gilt streckenbezogene Maut, und immer mehr Städte haben Umwelt- oder Zufahrtszonen mit eigenen Plaketten oder Registrierungen. Informieren Sie sich vor der Fahrt über die Regeln aller Länder auf der Route.

Wenn etwas schiefgeht

Bei Ärger mit einer Airline, einem Hotel oder einem Online-Reisebüro aus einem anderen EU-Land hilft das Europäische Verbraucherzentrum kostenlos. Welche Rechte Sie beim Buchen und Bezahlen haben, steht unter Verbraucherrechte in der EU. Bezahlen im Ausland ist Thema der Seite Geld in der EU.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Gilt Roaming zum Inlandspreis auch auf Fähren und im Flugzeug?
Nicht immer. Auf Schiffen und in Flugzeugen läuft die Verbindung oft über Satellitennetze, für die die EU-Roamingregeln nicht gelten. Dann können hohe Kosten entstehen. Schalten Sie an Bord im Zweifel die mobilen Daten aus oder nutzen Sie den Flugmodus, bis Sie wieder ein Netz an Land haben.
Brauche ich die EHIC, wenn ich eine Auslandsreisekrankenversicherung habe?
Beides ergänzt sich. Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte werden Sie direkt im öffentlichen Gesundheitssystem des Gastlandes behandelt. Die private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt Kosten, die die Karte nicht deckt, etwa Zuzahlungen, Privatbehandlungen und vor allem einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
Ändern sich die Fluggastrechte bald?
Rat und Parlament haben sich 2026 auf eine Reform der Fluggastrechte geeinigt. Nach den Berichten über die Einigung bleiben die Drei-Stunden-Schwelle und die Beträge von 250, 400 und 600 Euro erhalten, neu kommen unter anderem eine Liste außergewöhnlicher Umstände und eine Antragsfrist hinzu. Die neuen Regeln gelten erst einige Zeit nach der Veröffentlichung im Amtsblatt, bis dahin gilt die bisherige Verordnung.
Betreffen EES und ETIAS auch EU-Bürger?
Nein. Das Ein- und Ausreisesystem EES, das seit April 2026 an allen Schengen-Außengrenzen vollständig läuft, erfasst nur Reisende aus Drittstaaten für Kurzaufenthalte. Auch die geplante Reisegenehmigung ETIAS gilt nur für Menschen aus visumfreien Drittstaaten. Mit einem deutschen Pass oder Personalausweis sind Sie von beiden Systemen nicht betroffen.

Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.