Umziehen und Wohnen in einem anderen EU-Land
Vom Aufenthaltsrecht über die Anmeldung bis zum Führerschein: was beim Umzug in ein anderes EU-Land zu erledigen ist, mit Checkliste für vorher und nachher.
Wer innerhalb der EU umzieht, braucht kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis. Trotzdem ist ein Umzug ins Ausland mehr Verwaltung als ein Umzug innerhalb Deutschlands: Zwei Länder wollen informiert werden, Versicherungen und Verträge müssen angepasst werden, und manche Fristen laufen ab dem Tag des Einzugs. Diese Seite zeigt die Regeln und den Ablauf.
Ihr Aufenthaltsrecht
Das Recht, in einem anderen EU-Land zu wohnen, folgt aus der Freizügigkeitsrichtlinie 2004/38/EG. Es ist in drei Stufen aufgebaut:
| Aufenthaltsdauer | Voraussetzung |
|---|---|
| bis 3 Monate | gültiger Personalausweis oder Reisepass |
| mehr als 3 Monate | Arbeit oder Selbstständigkeit, Studium oder Ausbildung, oder ausreichende Mittel plus Krankenversicherung |
| ab 5 Jahren | Daueraufenthaltsrecht ohne weitere Bedingungen |
Wer im Gastland arbeitet, erfüllt die Voraussetzungen automatisch. Rentnerinnen, Studierende und Menschen ohne Erwerbstätigkeit müssen nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können und krankenversichert sind. Eine feste Mindestsumme schreibt die Richtlinie nicht vor, die Behörde muss die persönliche Lage berücksichtigen. Arbeitsuchende dürfen in der Regel bleiben, solange sie nachweislich suchen und eine begründete Aussicht auf eine Stelle haben.
Anmeldung im neuen Land
Für Aufenthalte über drei Monate dürfen die Mitgliedstaaten eine Anmeldung verlangen, viele tun das. Die Behörde stellt dann eine Anmeldebescheinigung aus. Die Bezeichnungen und Abläufe unterscheiden sich stark: In manchen Ländern ist das Rathaus zuständig, in anderen die Polizei oder eine Ausländerbehörde, und oft hängen weitere Nummern an der Anmeldung, etwa eine Steuer- oder Identifikationsnummer, die Sie für Arbeitsvertrag, Bankkonto oder Mietvertrag brauchen.
Unabhängig davon kennen viele Länder wie Deutschland eine allgemeine Meldepflicht für alle Einwohner, die schon kurz nach dem Einzug greift. Wer nach Deutschland zieht, muss sich zum Beispiel innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Für Ihr Zielland finden Sie die genauen Fristen über das Portal Your Europe oder bei der örtlichen Gemeinde.
Abmeldung in Deutschland
Geben Sie Ihre Wohnung in Deutschland auf und ziehen ins Ausland, melden Sie sich beim Bürgeramt ab. Das geht frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug, in vielen Städten auch online. Die Abmeldebescheinigung brauchen Sie für das Finanzamt, für den Rundfunkbeitrag und oft für Banken, Versicherungen und Verträge.
Behalten Sie dagegen eine Wohnung in Deutschland, bleiben Sie hier gemeldet. Das kann Folgen für die Steuerpflicht haben, die Sie vorher klären sollten.
Krankenversicherung beim Umzug
Wer im neuen Land arbeitet, ist in der Regel dort pflichtversichert, die deutsche Versicherung endet. Für Rentnerinnen und Rentner mit deutscher Rente bleibt oft Deutschland zuständig: Die Krankenkasse stellt dann ein Formular S1 aus, mit dem Sie sich im neuen Land bei einer Krankenkasse eintragen und dort Leistungen erhalten. Bei Studierenden und Nichterwerbstätigen hängt es vom Einzelfall ab.
Die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte ist für Urlaube und kurze Aufenthalte gedacht. Für einen dauerhaften Umzug reicht sie nicht. Mehr zur Karte steht auf der Seite Reisen in der EU.
Führerschein und Auto
Ein Führerschein aus einem EU-Staat gilt in allen Mitgliedstaaten. Sie müssen ihn nach dem Umzug also nicht umtauschen. Läuft er ab oder geht er verloren, ist das Land zuständig, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Ein Auto müssen Sie nach einem dauerhaften Umzug dagegen meist im neuen Land zulassen. Fristen, Prüfungen und Abgaben legt jedes Land selbst fest.
Geld, Konto und Verträge
Ein deutsches Girokonto dürfen Sie behalten, und Überweisungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums kosten nicht mehr als im Inland. Arbeitgeber und Behörden im Ausland müssen ein deutsches Konto in Euro akzeptieren. Wer im neuen Land ein Konto eröffnen will, hat dort ein Recht auf ein Basiskonto. Mehr dazu unter Geld in der EU.
Checkliste für den Umzug
Vor dem Umzug
- Ausweis und Reisepass auf Gültigkeit prüfen.
- Arbeitsvertrag oder Studienplatz, Wohnung und Krankenversicherung im Zielland klären.
- Bei Arbeit: Sozialversicherung und Steuern klären, siehe Arbeiten im EU-Ausland.
- Berufsabschlüsse rechtzeitig anerkennen lassen, falls der Beruf reglementiert ist.
- Verträge in Deutschland kündigen oder anpassen: Strom, Internet, Mobilfunk, Versicherungen, Mitgliedschaften.
- Nachsendeauftrag einrichten.
Rund um den Umzugstag
- Beim Bürgeramt abmelden und die Abmeldebescheinigung aufbewahren.
- Im neuen Land fristgerecht anmelden und die nötigen Nummern beantragen.
- Krankenkasse informieren, bei Bedarf Formular S1 beantragen.
Nach dem Umzug
- Finanzamt, Rentenversicherung und Familienkasse über den neuen Wohnsitz informieren.
- Auto im neuen Land zulassen, wenn es dauerhaft dort bleibt.
- Bei Kommunal- und Europawahlen ins Wählerverzeichnis am neuen Wohnort eintragen lassen.
Welche Rechte Sie im neuen Land grundsätzlich haben, erklärt die Seite Ihre Rechte als EU-Bürger.
Alle Themen zu Umziehen und Wohnen
- EU-Führerschein
Ein Führerschein aus einem EU-Land gilt in der ganzen EU. Was beim Umzug, beim Pflichtumtausch in Deutschland und bei Verlust im Ausland zu beachten ist.
- Umzugs-Checkliste
Von der Kündigung der Wohnung bis zur Anmeldung im neuen Land: alle Aufgaben in der richtigen Reihenfolge, mit den Fristen, die Sie kennen sollten.
Fragen und Antworten
- Muss ich mich in Deutschland abmelden, wenn ich ins EU-Ausland ziehe?
- Ja, wenn Sie Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keine weitere Wohnung im Inland behalten. Die Abmeldung erledigen Sie beim Bürgeramt, frühestens eine Woche vor und spätestens zwei Wochen nach dem Auszug. Sie ist wichtig für Steuern, Rundfunkbeitrag und Wahlrecht und wird oft von Banken und Versicherungen verlangt.
- Muss ich meinen deutschen Führerschein im neuen EU-Land umtauschen?
- In der Regel nicht. Ein in einem EU-Staat ausgestellter Führerschein wird in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt. Umtauschen müssen Sie ihn erst, wenn er abläuft, verloren geht oder Angaben geändert werden müssen, dann zuständig ist das Land, in dem Sie wohnen. Freiwillig umtauschen dürfen Sie jederzeit.
- Brauche ich im neuen Land eine eigene Krankenversicherung?
- Wer im neuen Land arbeitet, wird in der Regel dort pflichtversichert. Rentner, Studierende und Nichterwerbstätige brauchen je nach Fall einen Nachweis über ihren Versicherungsschutz, etwa ein Formular S1 der deutschen Krankenkasse. Die Europäische Krankenversicherungskarte reicht für einen dauerhaften Umzug nicht, sie deckt nur vorübergehende Aufenthalte.
- Kann ich mein Auto mitnehmen?
- Ja. Wer seinen Wohnsitz dauerhaft verlegt, muss das Fahrzeug aber nach einer gewissen Frist im neuen Land zulassen. Die Fristen und die Kosten, etwa eine Zulassungssteuer, legt jedes Land selbst fest. Mehrwertsteuer fällt beim Umzug mit einem gebrauchten Privatfahrzeug in der Regel nicht erneut an.
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Zuletzt überarbeitet am 27. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.