Umziehen und Wohnen

EU-Führerschein: Gültigkeit im Ausland, Umtausch und Verlust

Ein Führerschein aus einem EU-Land gilt in der ganzen EU. Was beim Umzug, beim Pflichtumtausch in Deutschland und bei Verlust im Ausland zu beachten ist.

Ein Führerschein, den ein EU-Staat ausgestellt hat, gilt in der gesamten EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Das gilt für Urlaubsreisen ebenso wie für einen dauerhaften Umzug: Sie müssen Ihren deutschen Führerschein im neuen Wohnland nicht umtauschen. Erst wenn er abläuft, verloren geht oder erneuert werden muss, ist die Behörde Ihres neuen Wohnortes zuständig. Unabhängig davon läuft in Deutschland ein Pflichtumtausch alter Führerscheine, der bis 2033 nach Fristen gestaffelt ist.

Was beim Umzug in ein anderes EU-Land sonst noch zu erledigen ist, steht auf der Seite Wohnen in der EU und in der Checkliste für den Umzug in ein anderes EU-Land.

Gegenseitige Anerkennung: was sie bedeutet

Die EU-Führerscheinrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedstaaten, die von anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine anzuerkennen. Die Klassen sind einheitlich, von AM für Kleinkrafträder über A und B bis zu den Lkw- und Busklassen C und D. Auch die Schlüsselzahlen auf der Rückseite, etwa für eine Brillenpflicht oder Automatik-Beschränkung, gelten europaweit.

Daraus folgt:

  • Sie dürfen mit Ihrem deutschen Führerschein in jedem EU-Staat Auto fahren und ein Auto mieten.
  • Sie dürfen nach einem Umzug mit Ihrem deutschen Führerschein weiterfahren, ohne Frist für einen Umtausch.
  • Ein freiwilliger Umtausch in einen Führerschein des neuen Wohnlandes ist möglich.

Es gibt nur einen Führerschein pro Person. Wer einen EU-Führerschein hat, kann keinen zweiten in einem anderen Mitgliedstaat erwerben.

Der ordentliche Wohnsitz entscheidet über die Zuständigkeit

Für alles, was über das reine Fahren hinausgeht, ist das Land zuständig, in dem Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Als ordentlicher Wohnsitz gilt der Ort, an dem Sie wegen persönlicher und beruflicher Bindungen gewöhnlich, das heißt mindestens 185 Tage im Kalenderjahr, wohnen. Dort beantragen Sie:

  • die Erneuerung eines abgelaufenen Führerscheins
  • einen Ersatz bei Verlust oder Diebstahl
  • eine weitere Fahrerlaubnisklasse
  • den Umtausch in ein neues Dokument

Wer in Deutschland gemeldet bleibt und nur für einige Monate im Ausland arbeitet oder studiert, bleibt in der Regel bei der deutschen Fahrerlaubnisbehörde. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, wendet sich an die Behörde im neuen Wohnland. Beim Umtausch geht der deutsche Führerschein an die deutsche Behörde zurück, und die Fahrerlaubnis wird im neuen Land weitergeführt.

Pflichtumtausch in Deutschland: die Fristen

Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine in der EU nur noch als befristete Kartenführerscheine im einheitlichen Format ausgestellt, die alle 15 Jahre erneuert werden. Ältere Dokumente müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Deutschland hat dafür Stichtage festgelegt.

Papierführerscheine, ausgestellt bis 31.12.1998, nach Geburtsjahr:

Geburtsjahr Umtausch bis
vor 1953 19.01.2033
1953 bis 1958 19.01.2022
1959 bis 1964 19.01.2023
1965 bis 1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Kartenführerscheine, ausgestellt ab 01.01.1999, nach Ausstellungsjahr:

Ausstellungsjahr Umtausch bis
1999 bis 2001 19.01.2026
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033

Den Umtausch beantragen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes. Benötigt werden in der Regel Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der alte Führerschein. Wurde der Papierführerschein nicht von Ihrer heutigen Wohnortbehörde ausgestellt, verlangen viele Behörden eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde. Die Gebühr liegt bei einem überschaubaren Betrag, die Bearbeitung dauert meist einige Wochen.

Leben Sie bereits im EU-Ausland, gilt die deutsche Umtauschfrist für Ihr deutsches Dokument trotzdem. Den Umtausch erledigen Sie dann bei der Behörde Ihres Wohnlandes, die einen Führerschein dieses Landes ausstellt.

Führerschein im Ausland verloren oder gestohlen

  1. Verlust melden: Erstatten Sie bei Diebstahl Anzeige bei der örtlichen Polizei und lassen Sie sich eine Bescheinigung geben. Sie hilft bei Kontrollen und beim Antrag auf Ersatz.
  2. Weiterfahren? Die Fahrerlaubnis besteht weiter, Sie können aber den Führerschein nicht vorzeigen. Ob die Polizeibescheinigung im jeweiligen Land als Nachweis anerkannt wird, ist nicht einheitlich geregelt. Mietwagenfirmen verlangen in aller Regel das Original.
  3. Ersatz beantragen: Zuständig ist das Land Ihres ordentlichen Wohnsitzes. Wohnen Sie in Deutschland, beantragen Sie den Ersatzführerschein nach der Rückkehr bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde. Wohnen Sie in einem anderen EU-Land, stellt dessen Behörde den Ersatz aus und fragt die Daten bei der deutschen Behörde ab.

Grenzen der Anerkennung: Führerscheintourismus

Die gegenseitige Anerkennung hat Grenzen. Wer in Deutschland seine Fahrerlaubnis verloren hat und sie in einem anderen EU-Staat neu erwirbt, ohne dort tatsächlich zu wohnen, kann sich nicht ohne Weiteres auf diesen Führerschein berufen. Der Europäische Gerichtshof hat mehrfach entschieden, dass ein Mitgliedstaat die Anerkennung verweigern darf, wenn sich schon aus dem Führerschein selbst oder aus Angaben des Ausstellerstaates ergibt, dass das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten war. Gleiches gilt, wenn der Führerschein während einer noch laufenden Sperrfrist ausgestellt wurde.

In Deutschland kann das bedeuten, dass das Fahren mit einem solchen Dokument als Fahren ohne Fahrerlaubnis gewertet wird, mit strafrechtlichen Folgen. Wer nach einem Entzug wieder fahren will, sollte sich deshalb an die eigene Fahrerlaubnisbehörde wenden und die dortigen Voraussetzungen für eine Neuerteilung klären. Angebote, die einen schnellen EU-Führerschein ohne Umzug versprechen, sind mit erheblichen Risiken verbunden.

Führerscheine aus Nicht-EU-Staaten

Für Führerscheine aus Drittstaaten gelten andere Regeln. Sie dürfen damit in der Regel für einen begrenzten Zeitraum nach dem Zuzug fahren, danach ist ein Umtausch nötig. Ob dabei eine Prüfung verlangt wird, hängt davon ab, aus welchem Staat der Führerschein stammt und welches EU-Land zuständig ist. Jedes Land hat dafür eigene Listen.

Für Führerscheine aus dem Vereinigten Königreich gelten seit dem Brexit die Regeln für Drittstaaten. Für Reisende sind britische Führerscheine weiterhin in der EU anerkannt, für den Umtausch nach einem Umzug sind die Länderregeln maßgeblich.

Die neue EU-Führerscheinrichtlinie

Die EU hat 2025 eine neue Führerscheinrichtlinie beschlossen, die die bisherige Richtlinie 2006/126/EG ablöst. Sie gilt nicht unmittelbar, sondern muss erst innerhalb von mehreren Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Bis dahin bleibt es bei den heutigen Regeln. Zu den wichtigsten geplanten Neuerungen gehören:

  • Digitaler Führerschein: Der Führerschein soll künftig auch digital auf dem Smartphone gespeichert werden können, in Verbindung mit der europäischen digitalen Brieftasche. Der Kartenführerschein bleibt weiterhin erhältlich.
  • Begleitetes Fahren ab 17: Das Modell, das Deutschland schon lange kennt, soll in der ganzen EU möglich werden, auch für Fahrten in andere Mitgliedstaaten.
  • Probezeit: EU-weit soll eine Probezeit von mindestens zwei Jahren für Fahranfänger gelten.
  • Gültigkeitsdauer: Für Pkw- und Motorradklassen soll das Dokument grundsätzlich 15 Jahre gelten, die Staaten dürfen bei Ausweisfunktion oder für ältere Fahrer kürzere Fristen festlegen.
  • Fahreignung: Bei Erteilung und Erneuerung soll mindestens eine Selbstauskunft zur Gesundheit verlangt werden, die Staaten können ärztliche Untersuchungen vorsehen.

Eine EU-weite Pflicht zu Gesundheitsuntersuchungen ab einem bestimmten Alter war in der Diskussion, ist aber nach den Berichten über die beschlossene Fassung nicht verpflichtend für alle Staaten vorgesehen.

Checkliste: Führerschein bei Umzug und Reise

  • Ablaufdatum Ihres Kartenführerscheins prüfen, Pflichtumtausch nach Tabelle beachten
  • bei Umzug ins EU-Ausland: Führerschein behalten, Erneuerung später im neuen Wohnland
  • für Reisen außerhalb der EU klären, ob ein Internationaler Führerschein nötig ist
  • bei Verlust im Ausland Polizeibescheinigung holen, Ersatz im Wohnland beantragen
  • vor einer Autoreise die Länderregeln prüfen, siehe Mit dem Auto durch Europa
Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Muss ich meinen deutschen Führerschein nach einem Umzug ins EU-Ausland umtauschen?
Nein, ein Umtausch ist nicht vorgeschrieben. Ihr deutscher Führerschein bleibt im neuen Wohnland gültig. Erst wenn das Dokument abläuft, verloren geht oder ersetzt werden muss, stellen Sie den Antrag bei der Behörde Ihres neuen Wohnlandes, die dann einen Führerschein dieses Landes ausstellt. Einige Länder verlangen bei Fahrerlaubnissen mit Befristung oder ärztlichen Auflagen eine Registrierung.
Was kostet es, wenn ich die Umtauschfrist verpasse?
Die Fahrerlaubnis selbst erlischt nicht, Sie dürfen also weiter fahren. Bei einer Kontrolle mit einem ungültig gewordenen Dokument droht aber ein Verwarnungsgeld, weil Sie keinen gültigen Führerschein vorzeigen. Im Ausland kann ein abgelaufenes Dokument zusätzlich zu Problemen führen, etwa beim Mieten eines Autos.
Gilt mein EU-Führerschein auch außerhalb der EU?
Das hängt vom Land ab. Viele Staaten erkennen den EU-Kartenführerschein für Touristen an, andere verlangen zusätzlich einen Internationalen Führerschein, den Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde in Deutschland beantragen können. Informieren Sie sich vor der Reise in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amts.
Gilt ein Fahrverbot aus dem EU-Ausland auch in Deutschland?
Bisher wirkte ein im Ausland verhängtes Fahrverbot meist nur in dem Land, in dem es ausgesprochen wurde. Die EU hat 2025 neue Regeln beschlossen, nach denen schwere Verstöße wie erhebliches Zuschnellfahren oder Trunkenheit am Steuer künftig auch im Heimatland zu einem Fahrverbot führen können. Bis die Staaten diese Regeln umgesetzt haben, dauert es einige Jahre.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.