Arbeiten im EU-Ausland

EURES: so finden Sie einen Job im EU-Ausland

Das gemeinsame Netz der europäischen Arbeitsverwaltungen: Stellenportal, kostenlose Beratung, Jobmessen und der Weg, Arbeitslosengeld bei der Suche im Ausland mitzunehmen.

EURES ist der offizielle Weg zur Jobsuche im EU-Ausland: ein gemeinsames Stellenportal der europäischen Arbeitsverwaltungen, ergänzt um kostenlose persönliche Beratung. Für Arbeitslose kommt ein zweiter Vorteil dazu: Wer Arbeitslosengeld bezieht, kann es mit dem Formular PD U2 meist drei Monate lang mitnehmen und vor Ort suchen. Die Grundregeln zur Arbeit im Ausland stehen auf der Übersicht Arbeiten im EU-Ausland. Hier geht es um die Suche selbst.

Was EURES ist und wer dahintersteht

EURES steht für European Employment Services. Das Netz besteht aus den öffentlichen Arbeitsverwaltungen aller EU-Staaten sowie Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz. Hinzu kommen weitere zugelassene Partner, etwa Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände oder private Vermittler. Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/589. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihre öffentlich gemeldeten Stellen grundsätzlich in das gemeinsame Portal einzuspeisen.

In Deutschland gehört EURES zur Bundesagentur für Arbeit. Die Beratung übernehmen EURES-Fachleute in den Agenturen und in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV). In Grenzregionen gibt es zusätzlich grenzüberschreitende EURES-Partnerschaften, die sich auf Pendler zwischen Nachbarländern spezialisiert haben.

Die vier Werkzeuge im Überblick

Angebot Wofür es taugt Was Sie tun
Stellenportal Angebote aus allen beteiligten Ländern, filterbar nach Land, Beruf und Sprache Suchprofil anlegen, Benachrichtigungen aktivieren
Lebenslauf im Portal Arbeitgeber, die gezielt im Ausland suchen, finden Ihr Profil Lebenslauf hochladen oder aus Europass übernehmen
Persönliche Beratung Arbeitsmarkt, Bewerbungsgepflogenheiten, Sozialversicherung im Zielland Termin über die Agentur für Arbeit oder das Portal anfragen
European (Online) Job Days Messen mit Arbeitgebern aus mehreren Ländern, oft online Anmelden, Unterlagen vorab hochladen, Gespräche führen

Im Portal finden Sie außerdem Länderseiten zu Lebens- und Arbeitsbedingungen: Mieten, Steuern, Anmeldung, Krankenversicherung und typische Arbeitsverträge. Sie ersetzen keine Beratung, geben aber eine gute erste Orientierung.

Schritt für Schritt zum Job im Ausland

1. Zielland und Beruf zusammen denken

Bevor Sie Bewerbungen schreiben, klären Sie, ob Ihr Beruf im Zielland reglementiert ist. Ärztinnen, Pflegekräfte, Lehrkräfte und viele Handwerksberufe dürfen dort nur mit anerkannter Qualifikation arbeiten. Wie das Verfahren läuft und wie lange es dauern kann, erklärt der Ratgeber Berufsabschlüsse in der EU anerkennen lassen. Starten Sie die Anerkennung parallel zur Suche, nicht erst nach der Zusage.

2. Sprachniveau ehrlich einschätzen

Viele Stellen im Portal nennen das geforderte Sprachniveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (A1 bis C2). Geben Sie Ihr eigenes Niveau in derselben Skala an. In Branchen mit Fachkräftemangel reicht oft Englisch für den Einstieg, für Kundenkontakt oder Verwaltungsberufe meist nicht.

3. Bewerbung nach Landessitte

Bewerbungsunterlagen unterscheiden sich stark. In manchen Ländern ist ein Foto unüblich, in anderen werden Zeugnisse erst auf Nachfrage verlangt, mancherorts zählt ein kurzes Anschreiben mehr als eine ausführliche Mappe. Der Europass-Lebenslauf ist überall verständlich, sollte aber an die Stelle angepasst werden. Die EURES-Beratung kann sagen, was im Zielland erwartet wird.

4. Vorstellungsgespräche planen

Erste Gespräche laufen häufig per Video. Für ein persönliches Gespräch vor Ort reisen Sie in der Regel auf eigene Kosten. EURES hat in der Vergangenheit über gezielte Mobilitätsprogramme zeitweise Reisekosten, Sprachkurse oder Umzugshilfen bezuschusst. Ob gerade ein solches Programm läuft und wer es nutzen kann, erfahren Sie bei der EURES-Beratung.

5. Vertrag prüfen

Achten Sie darauf, ob Sie direkt beim ausländischen Arbeitgeber angestellt werden oder ob ein deutscher Arbeitgeber Sie entsendet. Davon hängt ab, welches Arbeits- und Sozialversicherungsrecht gilt. Die Einzelheiten zu Beiträgen, A1-Bescheinigung und Steuern stehen im Ratgeber Sozialversicherung und Steuern im EU-Ausland.

Arbeitslosengeld mitnehmen: das Formular PD U2

Wer in Deutschland Arbeitslosengeld I bezieht, muss sich normalerweise für die Vermittlung bereithalten und darf nicht einfach ins Ausland reisen. Für die Jobsuche in einem anderen EU-Land gibt es eine Ausnahme nach Artikel 64 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004.

Voraussetzungen:

  • Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland.
  • Sie waren vor der Abreise mindestens vier Wochen arbeitslos gemeldet und haben der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestanden. Die Agentur kann eine frühere Ausreise erlauben.
  • Sie beantragen die Mitnahme vor der Abreise bei Ihrer Agentur für Arbeit und erhalten das Formular PD U2.
  • Sie melden sich innerhalb von sieben Tagen bei der Arbeitsverwaltung im Zielland als arbeitsuchend und nehmen an deren Kontrollverfahren teil.

Dauer: Grundsätzlich drei Monate. Die Arbeitsverwaltung kann auf bis zu sechs Monate verlängern, ist dazu aber nicht verpflichtet. Fragen Sie vor der Abreise, ob eine Verlängerung in Ihrem Fall überhaupt in Betracht kommt.

Rückkehr: Finden Sie keine Stelle, müssen Sie vor Ablauf des Zeitraums zurückkehren und sich wieder bei Ihrer Agentur melden. Sonst kann der restliche Anspruch auf Arbeitslosengeld entfallen.

Wer zahlt: Das Arbeitslosengeld zahlt weiterhin Deutschland, in der bisherigen Höhe.

Und wenn Sie im Gastland arbeitslos werden?

Haben Sie im Ausland gearbeitet und verlieren dort die Stelle, ist in der Regel das Gastland zuständig. Ihre deutschen Versicherungszeiten werden dort für die Anspruchsvoraussetzungen mitgezählt. Höhe und Dauer richten sich nach dem Recht des Gastlandes. Für Grenzgänger gelten eigene Regeln, siehe Grenzgänger in Europa.

Checkliste vor der Bewerbung im Ausland

  • Zielland festlegen und Länderseite auf dem EURES-Portal lesen
  • Reglementierung des Berufs prüfen, bei Bedarf Anerkennung beantragen
  • Sprachniveau nach Referenzrahmen einschätzen, Nachweise sammeln
  • Europass-Lebenslauf anlegen und an das Zielland anpassen
  • Profil im EURES-Portal anlegen, Suchaufträge speichern
  • Termin bei der EURES-Beratung vereinbaren
  • Bei Arbeitslosigkeit: PD U2 vor der Abreise beantragen
  • Unterkunft, Anmeldung und Krankenversicherung im Zielland vorbereiten

Für den letzten Punkt hilft die Übersicht Umziehen und Wohnen in einem anderen EU-Land. Dort steht, wann Sie sich im neuen Land anmelden müssen und was mit Ihrer deutschen Krankenversicherung passiert.

Typische Fehler bei der Jobsuche über EURES

Nur auf das Portal setzen. Nicht jede Stelle landet bei EURES. Viele Arbeitgeber veröffentlichen zusätzlich oder ausschließlich auf nationalen Jobbörsen, in Fachportalen oder auf ihrer eigenen Website. Nutzen Sie EURES als Ausgangspunkt und die Länderseiten, um die wichtigsten nationalen Kanäle kennenzulernen.

Anerkennung zu spät beginnen. Eine Zusage nützt wenig, wenn Sie den Beruf wegen fehlender Anerkennung nicht ausüben dürfen. Verfahren können mehrere Monate dauern.

Sozialversicherung nicht klären. Wer vom deutschen Arbeitgeber in eine ausländische Niederlassung wechselt, sollte schriftlich festhalten, ob es sich um eine Entsendung oder eine Anstellung im Ausland handelt.

PD U2 nach der Abreise beantragen. Die Mitnahme des Arbeitslosengeldes muss vorher beantragt werden. Wer ohne Formular ausreist, riskiert den Anspruch.

Kosten unterschätzen. Kaution, erste Miete und die Zeit bis zum ersten Gehalt summieren sich. Planen Sie einen finanziellen Puffer für die ersten Monate ein.

Wer beim Start hilft

Arbeitgeber können EURES übrigens ebenfalls nutzen, um gezielt Personal aus anderen Ländern zu suchen. Deshalb lohnt es sich, das eigene Profil im Portal aktuell zu halten und für Arbeitgeber sichtbar zu schalten. Neben EURES sind die Arbeitsverwaltung und die Meldebehörden im Zielland die ersten Anlaufstellen. Fragen zur Krankenversicherung beantwortet Ihre Krankenkasse, zur Rente die Deutsche Rentenversicherung. Für grenzüberschreitende Probleme mit Behörden gibt es außerdem den EU-Dienst SOLVIT, der Beschwerden über die fehlerhafte Anwendung von EU-Recht durch Behörden kostenlos bearbeitet.

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Kostet die Nutzung von EURES etwas?
Nein. Das Stellenportal, das Anlegen eines Lebenslaufs und die Beratung durch EURES-Fachleute sind für Arbeitsuchende kostenlos. EURES wird von den öffentlichen Arbeitsverwaltungen der beteiligten Länder getragen, in Deutschland von der Bundesagentur für Arbeit.
Muss ich arbeitslos sein, um EURES zu nutzen?
Nein. EURES steht allen offen, die in einem anderen Land arbeiten möchten, auch wenn Sie derzeit beschäftigt sind, studieren oder eine Ausbildung abschließen. Nur die Mitnahme von Arbeitslosengeld setzt voraus, dass Sie in Deutschland Arbeitslosengeld beziehen.
Wie lange kann ich Arbeitslosengeld ins EU-Ausland mitnehmen?
In der Regel drei Monate. Die zuständige Arbeitsverwaltung kann den Zeitraum auf bis zu sechs Monate verlängern, einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Sie müssen vor der Abreise mindestens vier Wochen arbeitslos gemeldet gewesen sein und sich innerhalb von sieben Tagen bei der Arbeitsverwaltung im Zielland melden. Kehren Sie nicht rechtzeitig zurück, kann der restliche Anspruch verloren gehen.
Gilt EURES auch für die Schweiz?
Ja. Die Schweiz ist über das Freizügigkeitsabkommen mit der EU an EURES beteiligt, ebenso Island, Liechtenstein und Norwegen über den Europäischen Wirtschaftsraum. Stellen aus diesen Ländern erscheinen ebenfalls im Portal.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.