Verbraucherkredit-Richtlinie: was Kreditnehmer in der EU schützt
Ab dem 20. November 2026 gelten neue Regeln für Ratenkredite, Kleinkredite und Kauf auf Rechnung mit Ratenzahlung. Was sich ändert und welche Rechte Sie haben.
Die Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 legt EU-weit fest, wie Banken, Onlineshops und andere Kreditgeber Sie vor und während eines Kredits informieren und behandeln müssen. Sie ersetzt die Richtlinie 2008/48/EG und ist für neue Verträge ab dem 20. November 2026 anzuwenden. Neu ist vor allem, dass auch Kleinkredite und viele Angebote zum späteren Bezahlen im Onlinehandel erfasst werden, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung strenger geregelt ist und dass Kreditgeber bei Zahlungsproblemen Lösungen anbieten müssen.
Die Seite Geld in der EU fasst die Kreditregeln in wenigen Punkten zusammen. Dieser Beitrag erklärt die Richtlinie ausführlicher. Er ersetzt keine Beratung und ist kein Kreditvergleich.
Zeitplan und Umsetzung in Deutschland
Die Richtlinie wurde im Oktober 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 20. November 2025 in nationales Recht umsetzen, anzuwenden ist sie ab dem 20. November 2026. In Deutschland hat der Bundestag das Umsetzungsgesetz im April 2026 beschlossen, nach Berichten folgten im Mai 2026 Bundesrat und Verkündung. Die neuen Regeln stehen vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch. Einzelheiten, etwa zur Zulassung von Kreditgebern außerhalb des Bankensektors, regelt das Umsetzungsgesetz.
Für Verträge, die vor dem 20. November 2026 geschlossen werden, gilt grundsätzlich das bisherige Recht weiter.
Für welche Kredite die Richtlinie gilt
| Kreditform | Bisher | Ab 20. November 2026 |
|---|---|---|
| Ratenkredit, Autokredit über die Bank | erfasst | erfasst, Obergrenze auf 100.000 Euro angehoben |
| Kleinkredit unter 200 Euro | nicht erfasst | erfasst |
| Später bezahlen im Onlineshop über einen Zahlungsdienst | oft nicht erfasst, weil zinslos | grundsätzlich erfasst |
| Dispokredit und Überziehung | teilweise erfasst | erfasst, mit angepassten Informationspflichten |
| Zinsloser Zahlungsaufschub direkt beim Händler ohne Dritte | nicht erfasst | weiterhin weitgehend ausgenommen |
| Immobilienkredit | eigene Richtlinie | eigene Richtlinie |
Die Richtlinie gilt nur für Kredite an Verbraucher, also für private Zwecke. Kredite für ein Unternehmen oder eine selbstständige Tätigkeit fallen nicht darunter. Das deutsche Recht behandelt Existenzgründer bei kleineren Darlehen aber teilweise wie Verbraucher. Mehr zu Finanzierungen für Kleinstunternehmen steht im Beitrag EU-Mikrofinanzierung: Programme für Kleinstunternehmen.
Ihre Rechte vor dem Vertrag
Werbung und Information
Werbung für Kredite muss klar und nicht irreführend sein und, wenn sie Zinsen oder Kosten nennt, den effektiven Jahreszins angeben. Zusätzlich verlangt die Richtlinie einen deutlichen Hinweis, dass die Aufnahme eines Kredits Geld kostet. Werbung, die Kredite als Lösung für finanzielle Probleme darstellt oder suggeriert, ein Kredit verbessere die finanzielle Lage, ist unzulässig.
Vor Vertragsschluss erhalten Sie die Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite. Neu ist eine Übersicht mit den wichtigsten Eckdaten auf der ersten Seite: Kreditbetrag, Laufzeit, effektiver Jahreszins, Gesamtbetrag und monatliche Rate. Die Informationen müssen Sie rechtzeitig erhalten, damit Sie Angebote in Ruhe vergleichen können.
Kreditwürdigkeitsprüfung
Der Kreditgeber muss vor jedem Kredit prüfen, ob Sie ihn voraussichtlich zurückzahlen können. Grundlage sind vor allem Ihre Einnahmen und Ausgaben. Für die Prüfung gilt:
- Daten aus sozialen Netzwerken und besonders geschützte Daten, etwa zur Gesundheit, dürfen nicht verwendet werden.
- Bei einer automatisierten Entscheidung können Sie verlangen, dass ein Mensch sie überprüft, und eine verständliche Erklärung erhalten.
- Fällt die Prüfung negativ aus, soll der Kredit grundsätzlich nicht gewährt werden.
- Wird ein Antrag abgelehnt, weil eine Datenbankabfrage negativ war, müssen Sie darüber informiert werden.
Keine aufgedrängten Kredite und Zusatzprodukte
Kredite dürfen nicht ohne Ihre Anfrage und ausdrückliche Zustimmung gewährt werden, etwa durch eine automatische Erhöhung des Kreditrahmens. Voreingestellte Häkchen für Zusatzprodukte wie Versicherungen sind unzulässig. Ein Kredit darf grundsätzlich nicht an den Abschluss eines anderen Produkts gekoppelt werden, es sei denn, das andere Produkt ist ohnehin auch einzeln erhältlich und Sie können wählen.
Ihre Rechte nach dem Vertrag
Widerruf innerhalb von 14 Tagen
Sie können einen Verbraucherkreditvertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Die Frist beginnt in der Regel mit Vertragsschluss oder, falls später, mit Erhalt aller Pflichtinformationen. Fehlen Informationen, verlängert sich die Frist, endet nach der neuen Richtlinie aber spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss. Nach einem Widerruf zahlen Sie den erhaltenen Betrag mit den bis dahin angefallenen Sollzinsen zurück.
Vorzeitige Rückzahlung
Sie dürfen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Die Gesamtkosten verringern sich dann entsprechend. Der Kreditgeber darf für einen festverzinslichen Kredit eine begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, deren Höhe die Richtlinie deckelt.
Schutz vor überhöhten Kosten
Die Mitgliedstaaten müssen wirksam verhindern, dass Kreditgeber missbräuchlich hohe Zinsen oder Kosten verlangen. Die Richtlinie nennt dafür Obergrenzen für Zinssatz, effektiven Jahreszins oder Gesamtkosten als Instrument, lässt den Staaten aber Spielraum, wie sie das umsetzen. In Deutschland greifen daneben weiterhin die allgemeinen Regeln gegen sittenwidrige und wucherähnliche Kredite.
Hilfe bei Zahlungsschwierigkeiten
Ein wichtiger neuer Baustein betrifft die Zeit, in der Raten nicht mehr bezahlt werden können. Bevor ein Kreditgeber Zwangsmaßnahmen einleitet, etwa den Kredit kündigt oder die Forderung vollstreckt, muss er angemessene Nachsicht üben und Lösungen anbieten. Infrage kommen zum Beispiel eine längere Laufzeit, eine Stundung oder eine Umschuldung. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass unabhängige Schuldnerberatung verfügbar ist, und Kreditgeber müssen Betroffene darauf hinweisen.
Was sich gegenüber der Richtlinie von 2008 ändert
| Thema | Richtlinie 2008/48/EG | Richtlinie (EU) 2023/2225 |
|---|---|---|
| Erfasste Beträge | 200 bis 75.000 Euro | bis 100.000 Euro, auch unter 200 Euro |
| Später bezahlen | zinslose Modelle meist ausgenommen | grundsätzlich erfasst |
| Werbung | Pflichtangaben zu Zins und Kosten | zusätzlich Warnhinweis und Verbot irreführender Botschaften |
| Information | Europäische Standardinformationen | zusätzlich Übersicht der Eckdaten auf der ersten Seite |
| Bonitätsprüfung | allgemeine Pflicht | genauere Vorgaben zu Daten und automatisierten Entscheidungen |
| Widerruf bei fehlenden Angaben | nach deutschem Recht teils unbefristet | spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss |
| Zahlungsschwierigkeiten | keine ausdrückliche Pflicht | Nachsicht und Lösungen vor Zwangsmaßnahmen, Zugang zu Schuldnerberatung |
| Anbieter | Kreditinstitute und Vermittler | zusätzlich Zulassung und Aufsicht für Kreditgeber und Vermittler außerhalb des Bankensektors |
Kreditvermittler und Beratung
Viele Kredite werden nicht direkt bei der Bank, sondern über Vermittler, Vergleichsportale oder an der Kasse eines Händlers abgeschlossen. Auch Vermittler müssen nach der Richtlinie offenlegen, ob sie für einen oder mehrere Kreditgeber arbeiten und welche Vergütung sie erhalten. Bietet jemand ausdrücklich eine Beratung an, muss diese auf einer ausreichenden Zahl von Angeboten beruhen und Ihre persönliche Lage berücksichtigen. Ob ein Angebot zu Ihnen passt, entscheiden am Ende Sie, deshalb lohnt sich bei größeren Beträgen eine unabhängige Beratung, etwa bei einer Verbraucherzentrale.
Checkliste vor einem Kredit
- Effektiven Jahreszins vergleichen, nicht nur Sollzins oder Monatsrate.
- Gesamtbetrag ansehen: Wie viel zahlen Sie insgesamt über die volle Laufzeit zurück?
- Zusatzprodukte hinterfragen: Ist eine Restschuldversicherung wirklich nötig, und was kostet sie?
- Ratenkauf im Onlineshop wie einen Kredit behandeln: Verzugsgebühren und Mahnkosten können schnell teuer werden.
- Haushaltsplan machen: Passt die Rate auch, wenn unerwartete Ausgaben kommen?
- Bei Problemen früh reagieren: Sprechen Sie Ihren Kreditgeber an, bevor Raten ausfallen, und holen Sie sich Hilfe bei einer Schuldnerberatung.
Auch beim Ratenkauf im Onlineshop gilt: Das Widerrufsrecht für den Kaufvertrag und das Widerrufsrecht für den Kreditvertrag sind miteinander verbunden. Widerrufen Sie den Kauf, entfällt in der Regel auch die Finanzierung, und umgekehrt. Bewahren Sie deshalb alle Bestätigungen von Händler und Zahlungsdienst auf.
Allgemeine Rechte beim Einkaufen, etwa zu Widerruf und Gewährleistung, stehen auf der Seite Verbraucherrechte in der EU.
Fragen und Antworten
- Gilt die neue Richtlinie auch für meinen laufenden Kredit?
- Nein. Für Verträge, die vor dem 20. November 2026 geschlossen wurden, gelten grundsätzlich die bisherigen Regeln weiter. Die neuen Vorschriften betreffen Kreditverträge, die ab diesem Datum abgeschlossen werden. Schon bisher hatten Sie bei Verbraucherkrediten ein Widerrufsrecht, ein Recht auf vorzeitige Rückzahlung und Anspruch auf vorvertragliche Informationen.
- Ist Kauf auf Raten beim Onlineshop jetzt immer ein Verbraucherkredit?
- In vielen Fällen ja. Die Richtlinie erfasst ausdrücklich auch Modelle zum späteren Bezahlen, bei denen ein Zahlungsdienst oder Kreditgeber die Rechnung vorfinanziert. Ausgenommen bleibt nach der Richtlinie im Kern ein kurzer, zinsloser und gebührenfreier Zahlungsaufschub, den der Händler selbst ohne Beteiligung eines Dritten gewährt. Ob ein bestimmtes Angebot darunter fällt, entscheidet das nationale Umsetzungsgesetz im Detail.
- Darf ein Kreditgeber meine Social-Media-Daten für die Bonitätsprüfung nutzen?
- Nein. Die Richtlinie verbietet, für die Kreditwürdigkeitsprüfung Daten aus sozialen Netzwerken oder besonders geschützte Daten wie Gesundheitsdaten zu verwenden. Grundlage sollen vor allem Angaben zu Einkommen und Ausgaben sein. Wird die Entscheidung automatisiert getroffen, können Sie eine Überprüfung durch einen Menschen und eine verständliche Erklärung verlangen.
- Vergleicht m9m Europa Kredite?
- Nein. Wir erklären die Rechtslage und nennen keine Anbieter. Für eine unabhängige Beratung vor einem Kredit oder bei Zahlungsschwierigkeiten sind Verbraucherzentralen und anerkannte Schuldnerberatungsstellen die richtigen Ansprechpartner.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.