EES und ETIAS: die neuen Einreisesysteme der EU erklärt
Fingerabdruck statt Stempel und eine Online-Reisegenehmigung: was sich an den Schengen-Außengrenzen ändert und wer davon betroffen ist.
EES und ETIAS sind zwei digitale Systeme, mit denen die EU die Kontrolle an den Außengrenzen des Schengen-Raums modernisiert. Das Ein- und Ausreisesystem EES registriert Reisende aus Drittstaaten bei jedem Grenzübertritt elektronisch und läuft seit dem 10. April 2026 an allen Außengrenzen vollständig. ETIAS ist eine Reisegenehmigung, die visumfreie Reisende vorab online beantragen müssen. Für Bürgerinnen und Bürger der EU ändert sich durch beide Systeme nichts.
Wer zum Schengen-Raum gehört und welche Dokumente Sie selbst für Reisen brauchen, erklärt die Seite Schengen-Raum: Grenzkontrollen und Ausweispflicht. Relevant sind EES und ETIAS für Sie vor allem, wenn Sie mit Familie, Freunden oder Geschäftspartnern aus Drittstaaten reisen oder Gäste nach Deutschland einladen.
Wer betroffen ist und wer nicht
| Personengruppe | EES | ETIAS |
|---|---|---|
| Staatsangehörige der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens und der Schweiz | nein | nein |
| Drittstaatsangehörige mit Aufenthaltstitel oder Langzeitvisum eines Schengen-Staates | nein | nein |
| Familienangehörige von EU-Bürgern mit Aufenthaltskarte | nein | nein |
| Drittstaatsangehörige mit Schengen-Visum für Kurzaufenthalte | ja | nein |
| Drittstaatsangehörige ohne Visumpflicht, z. B. aus dem Vereinigten Königreich oder den USA | ja | ja, nach dem Start |
Entscheidend ist also nicht das Reiseziel, sondern die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus. Wer mehrere Staatsangehörigkeiten besitzt und mit einem EU-Pass reist, ist nicht betroffen.
EES: das Ein- und Ausreisesystem
Was das System macht
Bisher stempelten Grenzbeamte den Pass von Drittstaatsangehörigen bei Ein- und Ausreise. Die erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in 180 Tagen ließ sich daran nur mühsam nachrechnen. Das EES ersetzt den Stempel durch einen elektronischen Eintrag mit Name, Reisedokument, Datum und Ort jedes Grenzübertritts. Das System berechnet automatisch, wie viele Tage noch erlaubt sind, und erkennt Überschreitungen.
Ablauf an der Grenze
Bei der ersten Einreise nach dem Start werden Reisende aus Drittstaaten registriert:
- Scan des Reisepasses
- Gesichtsbild per Kamera
- Fingerabdrücke, bei Kindern unter zwölf Jahren nur das Gesichtsbild
- kurze Befragung zu Aufenthalt und Reisezweck, wie bisher
Viele Flughäfen, Häfen und Grenzübergänge haben dafür Selbstbedienungsterminals aufgestellt, an denen ein Teil der Erfassung vor dem Gespräch mit dem Grenzbeamten erfolgt. Bei späteren Reisen genügt in der Regel ein Abgleich von Gesicht oder Fingerabdruck.
Zeitplan
Das EES ist am 12. Oktober 2025 gestartet. Für eine Übergangszeit durften die Staaten das System schrittweise einführen und zeitweise noch stempeln. Seit dem 10. April 2026 ist es an allen Außengrenzen vollständig in Betrieb. An besonders belasteten Grenzübergängen kann es weiterhin Möglichkeiten geben, die Erfassung in Spitzenzeiten vorübergehend zu reduzieren.
Praktische Folgen
Mehr Zeit einplanen sollten vor allem Reisende aus Drittstaaten bei ihrer ersten Einreise nach dem Start. Betroffen sind auch Strecken, bei denen die Schengen-Grenzkontrolle schon vor der Abfahrt stattfindet, etwa Fähren und Züge aus dem Vereinigten Königreich. Wer gemeinsam mit Drittstaatsangehörigen reist, wird zwar an einer anderen Schlange kontrolliert, wartet am Ende aber oft auf die Mitreisenden.
ETIAS: die Reisegenehmigung
Was ETIAS ist
ETIAS steht für Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem. Es funktioniert ähnlich wie das amerikanische ESTA. Reisende aus Staaten, deren Bürger kein Visum für den Schengen-Raum brauchen, müssen vor der Reise online eine Genehmigung beantragen. ETIAS ist ausdrücklich kein Visum. Es prüft vorab, ob von einer Person ein Sicherheits-, Migrations- oder Gesundheitsrisiko ausgeht.
Ablauf des Antrags
- Antrag online über die offizielle Website oder App der EU
- Angaben zu Person, Reisepass, Kontaktdaten und Beruf sowie Fragen zu Vorstrafen und früheren Aufenthalten
- Gebühr für Erwachsene, ausgenommen sind Personen unter 18 und über 70 Jahren
- automatische Prüfung gegen europäische und internationale Datenbanken
- die meisten Anträge sollen innerhalb kurzer Zeit genehmigt werden, bei manueller Prüfung kann es mehrere Wochen dauern
Eine Genehmigung soll drei Jahre gelten oder bis zum Ablauf des Reisepasses, wenn dieser früher endet. Sie gilt für beliebig viele Reisen in dieser Zeit, berechtigt aber nicht automatisch zur Einreise. Die Entscheidung trifft weiterhin der Grenzbeamte.
Wann ETIAS startet
Ein verbindlicher Starttermin stand zum Zeitpunkt dieser Aktualisierung nicht fest. Zuletzt war ein Start im letzten Quartal 2026 genannt worden, Berichten zufolge ist inzwischen mit 2027 zu rechnen. Die EU hat angekündigt, den Termin mehrere Monate vorher bekanntzugeben. Nach dem Start soll es zunächst eine Übergangszeit geben, in der Reisende ohne Genehmigung noch nicht abgewiesen werden.
Bis dahin gilt: Niemand kann eine gültige ETIAS-Genehmigung ausstellen. Seiten, die das gegen Gebühr anbieten, sind nicht offiziell.
Warum die EU die Systeme eingeführt hat
Im Schengen-Raum gibt es an den Binnengrenzen normalerweise keine Kontrollen. Umso wichtiger ist es aus Sicht der Mitgliedstaaten zu wissen, wer an den Außengrenzen ein- und wieder ausreist. Mit dem Stempel im Pass ließ sich das kaum zuverlässig nachvollziehen: Stempel sind schwer lesbar, können gefälscht werden, und eine automatische Auswertung war nicht möglich. Das EES soll Aufenthaltsüberschreitungen sichtbar machen und Identitätsbetrug erschweren, weil Gesicht und Fingerabdruck an den Reisepass gekoppelt werden.
ETIAS setzt einen Schritt früher an. Bisher wurden visumfreie Reisende erst an der Grenze geprüft. Künftig soll schon vor der Reise geklärt sein, ob gegen die Einreise etwas spricht. Das spart den Reisenden im Idealfall eine Zurückweisung am Flughafen und gibt den Behörden mehr Zeit für Prüfungen.
Datenschutz und Rechte der Betroffenen
Beide Systeme beruhen auf eigenen EU-Verordnungen, die Zweck, Speicherdauer und Zugriffsrechte festlegen. Betrieben werden sie von der EU-Agentur eu-LISA, die auch das Schengener Informationssystem verwaltet. Wer im EES erfasst ist, hat das Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten sowie auf Berichtigung und Löschung falscher Daten. Wird ein ETIAS-Antrag abgelehnt, muss die Ablehnung begründet werden, und es gibt ein Rechtsmittel im Mitgliedstaat, der entschieden hat.
Die allgemeinen Rechte im Umgang mit personenbezogenen Daten ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung und für Behörden aus besonderen Regeln für Polizei und Justiz.
Was das für Gastgeber in Deutschland bedeutet
Laden Sie Familie oder Freunde aus einem Drittstaat ein, sollten Sie diese frühzeitig informieren:
- Herkunftsland prüfen: Visumpflicht oder visumfrei? Die Liste der Staaten steht auf den Seiten der EU und des Auswärtigen Amts.
- Bei Visumpflicht: Schengen-Visum wie bisher bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragen, EES-Registrierung an der Grenze.
- Bei Visumfreiheit: EES-Registrierung an der Grenze, nach dem Start zusätzlich ETIAS vor der Reise.
- 90/180-Regel beachten, vor allem bei mehreren Reisen im Jahr.
- Nur offizielle Seiten der EU nutzen.
Welche Länder zur EU gehören und welche davon zum Schengen-Raum, zeigt die Übersicht Die 27 EU-Mitgliedstaaten. Weitere Reisethemen von Roaming bis Krankenversicherung finden Sie unter Reisen in der EU.
Häufige Missverständnisse
- ETIAS und die britische ETA sind zwei verschiedene Dinge. Das Vereinigte Königreich verlangt von EU-Bürgern seit 2025 eine eigene elektronische Reisegenehmigung. Mit ETIAS hat das nichts zu tun. Was bei Reisen nach Großbritannien gilt, steht auf der Seite Nach dem Brexit: Reisen und Arbeiten in Großbritannien.
- Eine ETIAS-Genehmigung ersetzt kein Visum. Wer aus einem visumpflichtigen Staat kommt, braucht weiterhin ein Visum. ETIAS gilt nur für visumfreie Reisende.
- Das EES ist kein Fahndungsregister für alle Reisenden. Es erfasst nur Drittstaatsangehörige auf Kurzaufenthalt, nicht EU-Bürger und nicht Menschen mit Aufenthaltstitel.
- Überziehen fällt jetzt sofort auf. Bleibt jemand länger als erlaubt, zeigt das EES dies bei der Ausreise automatisch an. Das kann Folgen für künftige Einreisen haben, bis hin zu einem Einreiseverbot. Wer wegen Krankheit oder eines gestrichenen Flugs nicht rechtzeitig ausreisen kann, sollte sich frühzeitig an die Ausländerbehörde wenden und Nachweise aufbewahren.
Kurz zusammengefasst
| EES | ETIAS | |
|---|---|---|
| Was? | elektronische Erfassung jedes Grenzübertritts | Online-Reisegenehmigung vor der Reise |
| Wer? | alle Drittstaatsangehörigen auf Kurzaufenthalt | nur visumfreie Drittstaatsangehörige |
| Wann? | seit 10.04.2026 vollständig in Betrieb | Starttermin noch offen |
| Kosten? | keine | Gebühr für Erwachsene von 18 bis 70 Jahren |
| EU-Bürger? | nicht betroffen | nicht betroffen |
Fragen und Antworten
- Muss ich als Deutscher etwas für EES oder ETIAS tun?
- Nein. Beide Systeme gelten nur für Staatsangehörige von Ländern außerhalb der EU und des Schengen-Raums. Mit einem deutschen Personalausweis oder Reisepass werden Sie weder im EES registriert noch brauchen Sie eine ETIAS-Genehmigung. Für Reisen in Drittstaaten können dort aber eigene Systeme gelten, etwa die britische ETA.
- Brauchen Kinder eine eigene ETIAS-Genehmigung?
- Ja, jede reisende Person aus einem visumfreien Drittstaat braucht nach den Regeln eine eigene Genehmigung, auch Minderjährige. Den Antrag stellen dann die Eltern oder gesetzlichen Vertreter. Eine Gebühr wird nach den bisherigen Regeln nur für Erwachsene zwischen 18 und 70 Jahren fällig.
- Woran erkenne ich die offizielle ETIAS-Website?
- Die offiziellen Informationen der EU stehen auf einer Domain, die auf europa.eu endet. Schon heute gibt es zahlreiche private Seiten, die gegen hohe Aufschläge Anträge vermitteln oder vor dem Start Daten sammeln. Solange ETIAS nicht in Betrieb ist, kann niemand eine gültige Genehmigung ausstellen.
- Was passiert mit den EES-Daten?
- Die Daten werden für eine begrenzte Zeit gespeichert, in der Regel drei Jahre nach der Ausreise, bei Personen, die zu lange geblieben sind, länger. Zugriff haben Grenzbehörden, Visa- und Einwanderungsbehörden sowie unter strengen Voraussetzungen Polizei und Europol zur Verhütung und Aufklärung schwerer Straftaten. Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.