Reisen in der EU

Schengen-Raum: Mitglieder, Grenzkontrollen und Ausweispflicht

29 Staaten ohne regelmäßige Grenzkontrollen. Warum Sie trotzdem immer einen gültigen Ausweis brauchen und was für Kinder und Drittstaatsangehörige gilt.

Der Schengen-Raum umfasst 29 europäische Staaten, zwischen denen es grundsätzlich keine Personenkontrollen an den Binnengrenzen gibt. Dazu gehören 25 EU-Länder sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Offene Grenzen bedeuten aber nicht, dass Sie ohne Ausweis reisen können: Die Staaten dürfen vorübergehend wieder kontrollieren, und bei Polizeikontrollen, am Flughafen oder im Hotel müssen Sie sich ausweisen können.

Die wichtigsten Reiseregeln in der EU stehen gebündelt auf der Seite Reisen in der EU. Hier geht es um Schengen im Detail: wer dazugehört, wie die Grenzkontrollen geregelt sind und welche Dokumente Sie brauchen.

Was das Schengener Abkommen ist

Das Abkommen ist nach dem Winzerort Schengen in Luxemburg benannt, in dem 1985 fünf Staaten den ersten Vertrag unterzeichneten: Deutschland, Frankreich, Belgien, die Niederlande und Luxemburg. 1995 wurden die Kontrollen zwischen den ersten Teilnehmern tatsächlich abgeschafft. Mit dem Vertrag von Amsterdam wurde das Schengen-Recht 1999 in das Recht der EU übernommen. Die zentralen Regeln stehen heute im Schengener Grenzkodex.

Schengen hat zwei Seiten. Nach innen fallen die regelmäßigen Grenzkontrollen weg. Nach außen gelten einheitliche Regeln für die Kontrolle an den Außengrenzen, ein gemeinsames Visum für Kurzaufenthalte und die enge Zusammenarbeit von Polizei und Justiz, etwa über das Schengener Informationssystem.

Wer zum Schengen-Raum gehört

Gruppe Staaten
EU-Staaten im Schengen-Raum (25) Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn
Nicht-EU-Staaten im Schengen-Raum (4) Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz
EU-Staaten außerhalb des Schengen-Raums (2) Irland, Zypern

Irland hat sich für eine Sonderregel entschieden und bildet mit dem Vereinigten Königreich ein eigenes gemeinsames Reisegebiet. Zypern ist zum Beitritt verpflichtet, wendet die Regeln aber noch nicht vollständig an. Kroatien gehört seit 2023 dazu, Bulgarien und Rumänien seit Anfang 2025 vollständig, also auch an den Landgrenzen.

Monaco, San Marino und der Vatikan sind keine Mitglieder, haben aber offene Grenzen zu ihren Nachbarn und sind faktisch eingebunden. Welche Staaten zur EU, zum Euro und zu Schengen gehören, zeigt die Übersicht Die 27 EU-Mitgliedstaaten.

Warum es trotzdem Grenzkontrollen gibt

Der Schengener Grenzkodex erlaubt den Staaten, bei einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorübergehend wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einzuführen. Sie müssen das bei der Europäischen Kommission und den anderen Staaten anmelden und begründen. Die Kontrollen sollen das letzte Mittel sein und zeitlich begrenzt bleiben. 2024 wurde der Grenzkodex überarbeitet und die Regeln für Dauer und Verlängerung neu gefasst.

In der Praxis kontrollieren seit Jahren mehrere Staaten an einzelnen oder allen Landgrenzen, darunter Deutschland. Die Kontrollen sind meist stichprobenartig, können aber zu Staus und Wartezeiten führen. Aktuelle Informationen veröffentlichen die Innenministerien der Länder und die Europäische Kommission.

Unabhängig davon darf die Polizei in Grenznähe Personen kontrollieren, etwa im Rahmen der sogenannten Schleierfahndung. Auch dann müssen Sie sich ausweisen können.

Welche Dokumente Sie brauchen

Erwachsene mit deutscher Staatsangehörigkeit

Für Reisen im Schengen-Raum und in die übrigen EU-Staaten reicht ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass. Ein Visum brauchen Sie nicht.

Dokument für Schengen-Reisen geeignet?
gültiger Personalausweis ja
gültiger Reisepass ja
vorläufiger Personalausweis ja, in der Regel
abgelaufener Ausweis oder Pass nicht verlässlich
Führerschein, Kopie, Foto auf dem Handy nein

Prüfen Sie vor jeder Reise das Ablaufdatum. Wer eine Weiterreise in ein Land außerhalb der EU plant, braucht oft einen Reisepass mit einer bestimmten Restgültigkeit.

Kinder

Auch Kinder brauchen ein eigenes Ausweisdokument, der Eintrag im Pass der Eltern ist seit Langem abgeschafft. In Deutschland werden seit 2024 keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. Für Neuanträge kommen der Personalausweis und der Reisepass infrage, beide können für Kinder jeden Alters beantragt werden.

Reist ein Kind nur mit einem Elternteil oder mit anderen Erwachsenen, empfiehlt sich eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten. Manche Staaten verlangen sie ausdrücklich. Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts nennen die Anforderungen je Land.

Familienangehörige aus Drittstaaten

Wer nicht die Staatsangehörigkeit eines EU- oder Schengen-Staates hat, braucht einen gültigen Reisepass und je nach Herkunft ein Visum. Ein Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates erlaubt Reisen in die übrigen Schengen-Staaten für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Für Drittstaatsangehörige gelten an den Außengrenzen außerdem die neuen digitalen Systeme, die auf der Seite EES und ETIAS erklärt werden.

Die 90/180-Regel für Kurzaufenthalte

Menschen aus Drittstaaten dürfen sich für einen Kurzaufenthalt höchstens 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Gezählt wird rückwärts: Am Tag einer Kontrolle wird geprüft, wie viele Aufenthaltstage in den 180 Tagen davor liegen. Alle Schengen-Staaten werden dabei zusammengerechnet. Die Kommission stellt einen Online-Rechner bereit, mit dem sich Aufenthalte vorab prüfen lassen.

Für EU-Bürger gilt diese Regel nicht. Sie dürfen sich bis zu drei Monate ohne Formalitäten in einem anderen EU-Land aufhalten, darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen dauerhaft.

Sicherheit ohne Grenzkontrollen: das Schengener Informationssystem

Damit der Wegfall der Kontrollen nicht zu Lücken bei der Sicherheit führt, arbeiten die Schengen-Staaten eng zusammen. Herzstück ist das Schengener Informationssystem (SIS), eine gemeinsame Datenbank für Fahndungen. Dort werden zum Beispiel gesuchte Personen, vermisste Kinder, gestohlene Fahrzeuge und als gestohlen gemeldete Ausweise eingetragen. Polizei und Grenzbehörden in allen Mitgliedstaaten können die Einträge abfragen.

Für Sie als Reisende bedeutet das zweierlei. Melden Sie einen verlorenen oder gestohlenen Ausweis immer bei der Polizei oder dem Bürgeramt. Das Dokument wird dann zur Fahndung ausgeschrieben, damit niemand anderes es benutzen kann. Taucht der Ausweis später wieder auf, dürfen Sie ihn nicht mehr verwenden, weil er bei jeder Kontrolle als gesucht angezeigt wird. Beantragen Sie in diesem Fall einen neuen. Über die Daten, die zu Ihrer Person im SIS gespeichert sind, können Sie bei den Datenschutzbehörden Auskunft verlangen.

Schengen ist nicht die Zollunion

Schengen regelt Personenkontrollen, nicht den Warenverkehr. Für Waren gilt der EU-Binnenmarkt mit eigener Zollunion, und die deckt sich nicht mit dem Schengen-Raum. Die Schweiz und Norwegen gehören zu Schengen, aber nicht zur EU-Zollunion. An deren Grenzen finden deshalb Zollkontrollen statt, und es gelten Freimengen, etwa für Alkohol, Tabak und Lebensmittel.

Zwischen EU-Staaten dürfen Sie Waren für den eigenen Bedarf grundsätzlich frei mitnehmen. Für Tabakwaren und Alkohol gibt es Richtmengen. Wer darüber liegt, muss gegebenenfalls erklären, dass die Waren nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Bargeld ab 10.000 Euro müssen Sie beim Ein- und Ausreisen über die EU-Außengrenze anmelden. Innerhalb der EU verlangen einige Staaten, darunter Deutschland, dass Sie solche Beträge auf Nachfrage des Zolls angeben. Für Haustiere gelten eigene Regeln mit dem EU-Heimtierausweis. Was Sie bei Fahrten mit dem eigenen Wagen sonst beachten sollten, steht auf der Seite Mit dem Auto durch Europa.

Reisen an die Schengen-Außengrenze

Fliegen Sie in ein Land außerhalb des Schengen-Raums, etwa nach Irland, Zypern oder ins Vereinigte Königreich, werden Sie an der Grenze kontrolliert. Für das Vereinigte Königreich brauchen Deutsche einen Reisepass, der Personalausweis reicht seit dem Brexit grundsätzlich nicht mehr.

Checkliste vor der Reise

  • Personalausweis oder Reisepass auf Gültigkeit prüfen
  • für jedes Kind ein eigenes gültiges Dokument
  • bei Reisen mit nur einem Elternteil Einverständniserklärung mitnehmen
  • für Mitreisende aus Drittstaaten Pass, Visum oder Aufenthaltstitel klären
  • bei Autoreisen mit Wartezeiten an Grenzen rechnen
  • Ausweis auch am Urlaubsort griffbereit halten
Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Reicht der Führerschein als Ausweis bei Reisen im Schengen-Raum?
Nein. Der Führerschein ist kein Identitätsdokument für den Grenzübertritt. Bei einer Kontrolle an der Grenze, am Flughafen oder beim Einchecken müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Airlines verlangen auch auf Flügen innerhalb des Schengen-Raums ein solches Dokument.
Darf ich mit einem abgelaufenen Personalausweis reisen?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Einige Länder haben in der Vergangenheit abgelaufene deutsche Dokumente unter bestimmten Bedingungen akzeptiert, eine allgemeine Regel gibt es aber nicht, und Airlines dürfen Sie zurückweisen. Beantragen Sie rechtzeitig einen neuen Ausweis oder nutzen Sie den Reisepass. Bei Verlust kurz vor der Reise stellen viele Bürgerämter einen vorläufigen Personalausweis aus.
Gehört Zypern zum Schengen-Raum?
Noch nicht vollständig. Zypern ist EU-Mitglied und rechtlich zum Beitritt verpflichtet, wendet die Schengen-Regeln aber noch nicht vollständig an. Bei Flügen nach Zypern finden daher weiterhin Passkontrollen statt. Den Stand der Vorbereitungen veröffentlicht die Europäische Kommission.
Wie lange dürfen Menschen aus Drittstaaten im Schengen-Raum bleiben?
Für Kurzaufenthalte gilt die Regel 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen, zusammengerechnet für alle Schengen-Staaten. Das gilt für Reisende mit Visum ebenso wie für visumfreie Staatsangehörige. Wer länger bleiben will, braucht ein nationales Visum oder einen Aufenthaltstitel des jeweiligen Landes.

Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.