Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): Leistungen im Ausland
Die Karte auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte: wo Sie damit zum Arzt gehen können, was Sie selbst zahlen und welche Lücken bleiben.
Die Europäische Krankenversicherungskarte, international European Health Insurance Card oder kurz EHIC, sorgt dafür, dass Sie im Urlaub oder auf Dienstreise in Europa ärztlich behandelt werden, ohne alles selbst bezahlen zu müssen. Sie gilt bei einem vorübergehenden Aufenthalt in allen EU-Staaten, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und im Vereinigten Königreich. Abgedeckt sind medizinisch notwendige Leistungen im öffentlichen Gesundheitssystem des Gastlandes, und zwar zu dessen Bedingungen, nicht zu den deutschen.
Was Sie sonst auf Reisen in der EU wissen sollten, fasst die Seite Reisen in der EU zusammen.
Wer die Karte bekommt
Die EHIC erhalten alle, die in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, also Pflichtversicherte, freiwillig Versicherte und über die Familienversicherung mitversicherte Angehörige. Bei den meisten Krankenkassen ist sie auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte aufgedruckt. Eine Beantragung ist nicht nötig.
Privat Versicherte erhalten keine EHIC. Das gilt auch für Beamtinnen und Beamte mit Beihilfe und privater Restkostenversicherung. Sie sollten vor der Reise klären, welchen Auslandsschutz ihr Vertrag enthält.
Wo die EHIC gilt
| Gebiet | Gilt die EHIC? |
|---|---|
| alle 27 EU-Mitgliedstaaten | ja |
| Island, Liechtenstein, Norwegen | ja |
| Schweiz | ja |
| Vereinigtes Königreich | ja, über das Handels- und Kooperationsabkommen mit der EU |
| Türkei, Serbien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Tunesien | nein, aber eigene Abkommen mit Deutschland, eigene Bescheinigung der Krankenkasse nötig |
| übrige Länder weltweit | nein |
Für die Länder mit eigenem Sozialversicherungsabkommen stellt Ihnen die Krankenkasse auf Anfrage eine besondere Anspruchsbescheinigung aus. Fragen Sie rechtzeitig vor der Reise danach.
Was die EHIC abdeckt
Die Karte deckt alle Leistungen, die während Ihres Aufenthalts medizinisch notwendig werden. Entscheidend ist, dass die Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten kann. Dabei werden die Art der Leistung und die geplante Dauer des Aufenthalts berücksichtigt. Dazu gehören:
- Behandlung bei Ärztinnen und Ärzten, die zum öffentlichen Gesundheitssystem gehören,
- Krankenhausbehandlung in öffentlichen oder vertraglich gebundenen Kliniken,
- verschriebene Arzneimittel nach den Regeln des Gastlandes,
- Behandlung von Vorerkrankungen und chronischen Krankheiten, wenn sie während der Reise nötig wird,
- Versorgung in der Schwangerschaft und bei einer Geburt, sofern die Reise nicht zu diesem Zweck erfolgt ist.
Bestimmte Behandlungen wie Dialyse, Sauerstofftherapie oder Chemotherapie sollten Sie vorher mit der Einrichtung im Reiseland abstimmen, damit dort ein Platz frei ist. Die Kosten übernimmt die Karte trotzdem, die Abstimmung sichert nur die Verfügbarkeit.
Was die EHIC nicht abdeckt
| Leistung | Gedeckt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Privatpraxis oder Privatklinik | nein | auch nicht, wenn das Hotel sie empfiehlt |
| Zuzahlungen und Eigenanteile im Gastland | nein | zahlen Sie selbst, oft auch keine Erstattung in Deutschland |
| Rücktransport nach Deutschland | nein | kann sehr teuer werden |
| Bergrettung und Hubschrauber | oft nicht oder nur teilweise | je nach Land unterschiedlich |
| geplante Behandlung im Ausland | nein | nur mit Genehmigung der Krankenkasse oder nachträglicher Erstattung |
| Behandlung auf Kreuzfahrtschiffen | nein | Schiffsarzt rechnet privat ab |
Wichtig: Wie viel Sie selbst bezahlen, richtet sich nach dem Gastland. In manchen Ländern gibt es feste Gebühren pro Arztbesuch oder pro Krankenhaustag, in anderen zahlen Sie die Behandlung zunächst selbst und bekommen einen Teil später von der örtlichen Krankenversicherung erstattet.
So nutzen Sie die Karte vor Ort
- Öffentliches System wählen. Fragen Sie in der Praxis oder Klinik ausdrücklich, ob sie die Europäische Krankenversicherungskarte akzeptiert, also zum öffentlichen System gehört. In Urlaubsorten gibt es viele Privatpraxen, die das nicht tun.
- Karte und Ausweis vorzeigen. Die Praxis rechnet dann über die örtliche Krankenversicherung ab.
- Wenn Sie vorab zahlen müssen: Lassen Sie sich eine detaillierte Rechnung mit Diagnose und Einzelleistungen geben. Reichen Sie diese entweder noch vor Ort bei der zuständigen Krankenversicherung oder nach der Rückkehr bei Ihrer Krankenkasse ein.
- Rezepte aufbewahren. Bewahren Sie Rezepte und Apothekenquittungen auf, auch für eine eventuelle private Zusatzversicherung.
Erstattet Ihre Krankenkasse nach der Reise, richtet sich der Betrag nach den Sätzen des Gastlandes oder nach den deutschen Sätzen. Für Leistungen von Privatärzten bleibt in der Regel ein Großteil der Kosten bei Ihnen.
Karte vergessen, verloren oder abgelaufen
Haben Sie die Karte nicht dabei, ist die Rückseite leer oder ist das Ablaufdatum überschritten, stellt Ihre Krankenkasse eine provisorische Ersatzbescheinigung aus. Sie gilt wie die Karte selbst und wird meist kurzfristig per E-Mail geschickt, sodass Sie sie der Praxis oder Klinik vorlegen können. Bewahren Sie die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse Ihrer Krankenkasse deshalb im Handy auf.
Wann die EHIC nicht die richtige Lösung ist
Längere Aufenthalte und Umzug
Die EHIC ist für vorübergehende Aufenthalte gedacht. Wer ins EU-Ausland zieht, wechselt in der Regel in das System des neuen Wohnlandes oder braucht, etwa als Rentnerin oder Rentner mit deutscher Rente, das Formular S1, mit dem man sich im Wohnland anmeldet. Was bei einem Umzug alles zu regeln ist, steht auf der Seite Wohnen in der EU.
Studium und Praktikum im Ausland
Bleiben Sie während eines Auslandssemesters in Deutschland gesetzlich versichert, können Sie die EHIC im Gastland nutzen. Klären Sie vor der Abreise mit Ihrer Krankenkasse, ob die Versicherung fortbesteht und ob die Hochschule im Gastland einen bestimmten Nachweis verlangt. Mehr zu Erasmus+ und Auslandsstudium finden Sie unter Studieren in Europa.
Arbeiten im Ausland
Bei einer Entsendung durch Ihren Arbeitgeber bleiben Sie meist in Deutschland versichert und nutzen die EHIC für Arztbesuche vor Ort. Wer eine Stelle im Ausland antritt, wird dagegen in der Regel im Beschäftigungsland versichert.
Was Ihre Krankenkasse für eine Erstattung braucht
Mussten Sie im Ausland selbst bezahlen, beschleunigen vollständige Unterlagen die Erstattung. Reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein:
- die Originalrechnungen mit Name und Anschrift der Praxis oder Klinik,
- eine Aufstellung der einzelnen Leistungen und, wenn möglich, die Diagnose,
- Zahlungsbelege wie Kartenabrechnung oder Quittung,
- Rezepte und Apothekenquittungen,
- Ihre Bankverbindung für die Überweisung.
Rechnungen in einer fremden Sprache müssen Sie in der Regel nicht selbst übersetzen lassen, die Krankenkasse klärt das, notfalls über die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie Kosten für eine Übersetzung auslösen. Die Erstattung kann einige Wochen dauern, wenn die Kasse beim ausländischen Träger nachfragt.
EHIC und Auslandsreisekrankenversicherung
Die EHIC und eine private Auslandsreisekrankenversicherung ergänzen sich. Die Karte sorgt für den Zugang zum öffentlichen System, die private Versicherung schließt die Lücken:
- Kosten für Privatärzte und Privatkliniken,
- Zuzahlungen und Eigenanteile,
- einen medizinisch sinnvollen oder notwendigen Rücktransport nach Deutschland,
- Länder, in denen die EHIC nicht gilt.
Eine Jahrespolice für Reisen ist meist günstig zu haben. Achten Sie bei der Auswahl darauf, ob ein Rücktransport bereits dann übernommen wird, wenn er medizinisch sinnvoll ist, oder erst, wenn er medizinisch notwendig ist, wie lange eine einzelne Reise dauern darf und ob Vorerkrankungen ausgeschlossen sind.
Kurz-Checkliste vor der Reise
- Rückseite der Gesundheitskarte prüfen: EHIC vorhanden und nicht abgelaufen?
- Für Kinder eigene Karten mitnehmen, jedes Familienmitglied hat seine eigene EHIC.
- Kontakt der Krankenkasse für eine Ersatzbescheinigung speichern.
- Private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen oder bestehenden Schutz prüfen.
- Bei Reisen in die Türkei, nach Tunesien oder in einen der genannten Balkanstaaten die besondere Anspruchsbescheinigung anfordern.
Fragen und Antworten
- Wie erkenne ich, ob ich eine EHIC habe?
- Schauen Sie auf die Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. Steht dort ein Feld mit europäischem Sternenkranz, Namen, Kennnummern und Ablaufdatum, ist das Ihre EHIC. Ist die Rückseite leer oder die Karte abgelaufen, fragen Sie Ihre Krankenkasse nach einer provisorischen Ersatzbescheinigung, die Sie in der Regel kurzfristig per E-Mail oder Post erhalten.
- Bekommen Privatversicherte eine EHIC?
- Nein. Die EHIC gibt es nur für Personen, die in einem gesetzlichen System eines EU- oder EWR-Staates oder der Schweiz versichert sind. Privat Versicherte sollten vor der Reise mit ihrer Versicherung klären, welche Leistungen im Ausland gelten. Viele private Krankenversicherungen schließen Auslandsaufenthalte für eine gewisse Dauer ein.
- Gilt die EHIC auch auf einem Kreuzfahrtschiff?
- In der Regel nicht. Der Schiffsarzt gehört nicht zu einem öffentlichen Gesundheitssystem, seine Leistungen werden privat abgerechnet. Erst an Land in einem Staat, in dem die Karte gilt, können Sie sie bei Ärzten und Krankenhäusern des öffentlichen Systems einsetzen. Für Kreuzfahrten ist deshalb eine private Reisekrankenversicherung besonders wichtig.
- Kann ich mit der EHIC gezielt im Ausland zum Arzt gehen, um Wartezeiten zu sparen?
- Dafür ist die Karte nicht gedacht. Sie deckt Behandlungen, die während eines Aufenthalts medizinisch notwendig werden. Wer gezielt zur Behandlung ins EU-Ausland reist, braucht in der Regel eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse oder lässt sich die Kosten nachträglich nach deutschen Sätzen erstatten. Klären Sie das vorher mit Ihrer Kasse.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026 von der Redaktion m9m Europa.